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Zur Vermeidung von Betonabplatzungen kann nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 9.2.4, eine Oberflächenbewehrung notwendig sein. Detaillierte Angaben hierzu sind in Anhang J enthalten. Die danach ermittelte Bewehrung lässt sich im Programm durch Vorgabe einer Grundbewehrung in der Betonstahlbeschreibung berücksichtigen.
DIN EN 1992‑2: Für Brücken ist eine konstruktive Mindestbewehrung nach Kapitel 9.1 (NA.104) erforderlich. Bei vorgespannten Bauteilen ist stets eine Oberflächenbewehrung nach Tabelle NA.J.4.1 des Anhangs J anzuordnen. |
ÖNORM B 1992‑1‑1: Die Vorschriften nach Anhang J sind nicht normativ. |