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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Verformungen |
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Nach EN 1993‑1‑1, Kapitel 7.2, sollen die vertikalen und horizontalen Verformungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend EN 1990, Anhang A1.4, begrenzt werden. Nach A.1.4.3 (3) ist für diesen Nachweis die quasi-ständige Kombination maßgebend.
ÖNORM B 1990‑1, Kapitel 8.2:
Unter quasi-ständiger Kombination darf die Durchbiegung unter Berücksichtigung der Langzeitverformung in der Regel 1/250 der Stützweite nicht übersteigen. Für die in Kapitel 8.2 beschriebenen Sonderfälle kann eine Begrenzung auf 1/500 der Stützweite unter der häufigen oder der quasi-ständigen Kombination notwendig sein.
SS EN 1993‑1‑1:
Bei dünnwandigen Konstruktionen darf gemäß Artikel 16 und 17 unter der häufigen Kombination mit reversibler Grenzlast die Verformung 1/200 der Stützweite nicht überschreiten.
Die Einhaltung der vorgenannten Restriktionen kann in der graphischen oder numerischen Verformungsdarstellung geprüft werden. Dazu lassen sich im Abschnitt Knotendeformationen des Ergebnisbaums die Verformungen für alle maßgebenden Nachweissituationen abrufen.