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Die Ermüdungsnachweise werden nach Kapitel 8, Gl. (8.1), Gl. (8.2) und Gl. (8.3) der EN 1993‑1‑9 für alle Situationen der Ermüdungskombination geführt. Da nach EN 1993‑1‑9, Kapitel 4 (1) der Nachweis auf elastischem Verhalten beruht, wird zur Bestimmung der Spannungsschwingbreite Δσ in der Ermüdungskombination nur die zyklische Einwirkung Qfat benötigt. Aus Kompatibilität zu EN 1992‑1‑1, Kapitel 6.8.3. kann aber auch die Grundkombination angegeben werden.
Nachweis nach Kapitel 8 (1)
Die Spannungsschwingbreiten sind in der Regel zu begrenzen durch:
mit
| Δσ | Spannungsschwingbreite aus Längsspannungen infolge der Ermüdungssituationen |
| Δτ | Spannungsschwingbreite aus Schubspannungen infolge der Ermüdungssituationen |
| fy | Streckgrenze |
Nachweis nach Kapitel 8 (2)
Folgende Ermüdungsnachweise sind zu führen:
mit
| γFf | γ‑Faktor für die schadensäquivalenten Spannungsschwingbreiten ΔσE,2, ΔτE,2 |
| γMf | γ‑Faktor für die Ermüdungsfestigkeit ΔσC, ΔτC |
| ΔσE,2, ΔτE,2 | Schadensäquivalente konstante Spannungsschwingbreite bezogen auf 2 × 106 Schwingspiele |
| ΔσC, ΔτC | Bezugswert für die Ermüdungsfestigkeit bei Nc = 2 × 106 Schwingspielen |
Die Bemessungswerte der Spannungsschwingbreite für Nennspannungen γFf · ΔσE,2 und γFf · ΔτE,2 sind in der Regel wie folgt zu bestimmen:
γFf · ΔσE,2 = λ1 · λ2 · λi ··· λm · Δσ ( γFf · Qk ) γFf · ΔτE,2 = λ1 · λ2 · λi ··· λm · Δτ ( γFf · Qk ) |
(6.1) |
Für die Nachweise in InfoCAD sind die beiden Produkte λσ und λτ aller λi‑Werte anzugeben.
Damit sind folgende Ausnutzungen zu berechnen:
[ λσ · Δσ ] / [ ΔσC / γMf ] ≤ 1,0
[ λτ · Δτ ] / [ ΔτC / γMf ] ≤ 1,0
Nachweis nach Kapitel 8 (3)
Bei gleichzeitiger Wirkung von Längs- und Schubspannungsschwingbreiten ΔσE,2 und ΔτE,2 ist in der Regel nachzuweisen, dass folgende Gleichung eingehalten wird:
bzw.
[ ( λσ · Δσ ) / ( ΔσC / γMf ) ]3 + [ ( λτ · Δτ ) / ( ΔτC / γMf ) ]5 ≤ 1,0