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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Verformungen |
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Nach EN 1993‑1‑1, Kapitel 7.2, sollen die vertikalen und horizontalen Verformungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend EN 1990, Anhang A1.4, begrenzt werden. Nach A.1.4.3 (3) ist für diesen Nachweis die quasi-ständige Kombination maßgebend.
Die Einhaltung der vorgenannten Restriktionen kann in der graphischen oder numerischen Verformungsdarstellung geprüft werden. Dazu lassen sich im Abschnitt Knotendeformationen des Ergebnisbaums die Verformungen für alle maßgebenden Nachweissituationen abrufen.