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Der Einfluss der Bauteilgröße auf die Festigkeit darf bei Vollholz und Brettschichtholz nach Kapitel 3.2 und 3.3 berücksichtigt werden. Im Programm erfolgt dies automatisch, wenn der Anwender diese Option in den Berechnungseinstellungen gewählt hat.
Wenn die maßgebende Querschnittsabmessung h [mm] den materialtypischen Referenzwert unterschreitet, darf die charakteristische Biegefestigkeit fm,k bzw. die Zugfestigkeit ft,k mit einem Beiwert kh erhöht werden. Gemäß der Auswahl in den Berechnungseinstellungen wird die maßgebende Abmessung für die Biegefestigkeit entweder mit dem Maximum von Querschnittshöhe und ‑breite max(dy, dz) oder mit der vom Querschnitt vorgegebenen Abmessung in z‑Richtung dz angenommen. Für die Zugfestigkeit wird entweder die kleinste Querschnittsabmessung min(dy, dz) oder die Abmessung in y‑Richtung dy verwendet.
Vollholz
Für Vollholz mit Rechteckquerschnitt und einer charakteristischen Rohdichte ρk ≤ 700 kg/m³ beträgt nach Kapitel 3.2 der Referenzwert 150 mm und der Beiwert
kh = min( (150/h)0,2; 1,3) Dabei ist
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(3.1) |
DIN EN 1995‑1‑1
Gemäß NCI zu Kapitel 3.2 (3) ist bei auf Zug beanspruchten Bauteilen unter Querschnittsbreite die größte Querschnittsabmessung max(dy, dz) gemeint.
Brettschichtholz
Für Brettschichtholz mit Rechteckquerschnitt beträgt nach Kapitel 3.3 der Referenzwert 600 mm und der Beiwert
kh = min( (600/h)0,1; 1,1) Dabei ist
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(3.2) |
DIN EN 1995‑1‑1:
Gemäß NCI zu Kapitel 3.3 (3) ist bei auf Zug beanspruchten Bauteilen unter Querschnittsbreite die größte Querschnittsabmessung max(dy, dz) gemeint. Eine Erhöhung der Biegefestigkeit nach Gl. (3.2) erfolgt gemäß Absatz (NA.9) nur bei Flachkantbiegebeanspruchung (My). Die Möglichkeit, nach Absatz (NA.6) den Festigkeitswert bei Hochkant-Biegebeanspruchung (Mz) zu erhöhen, wird im Programm nicht genutzt.
ETA‑14/0354:
Bei Brettschichtholz aus BauBuche GL75 werden die Festigkeiten in Tabelle 3 der Zulassung unter Berücksichtigung der Bauteilgröße verbindlich festgelegt. Kapitel 3.3 der Norm kommt deshalb programmseitig nicht zur Anwendung.