Begrenzung der Verformungen

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EN 1995-1-1 Holznachweise > Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Verformungen

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Nach EN 1995‑1‑1, Kapitel 7.2, sollen die Verformungen von Biegestäben die in Tabelle 7.2 angegebenen Werte nicht übersteigen.

DIN EN 1995‑1‑1:

Es gelten die in Tabelle NA.13 angegebenen Grenzwerte.

 

ÖNORM B 1995‑1‑1:

Es gelten die in Tabelle NA.7.2 angegebenen Grenzwerte.

 

SS EN 1995‑1‑1:

Nach Artikel 8 werden die Grenzwerte für die Durchbiegung von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände festgelegt.

 

Der Nachweis der Verformungen wird in den Berechnungseinstellungen ausgewählt. Die Anfangsverformung wird gemäß Kapitel 2.2.3 (2) für die charakteristische Bemessungssituation berechnet. Abweichend von der Vorgehensweise in der EN 1995‑1‑1 wird die Endverformung grundsätzlich nach DIN EN 1995‑1‑1, Kapitel 2.2.3 (NA.8), Gleichung (NA.1) berechnet. Sie basiert auf der quasi-ständigen Bemessungssituation.

Gleichung NA.1 nach DIN EN 1995‑1‑1

(NA.1)

 

ÖNORM B 1995‑1‑1:

Es wird die Gleichung (NA.7.2) verwendet, welche der obigen Gleichung entspricht.

 

Dazu sind die charakteristischen und quasi-ständigen Bemessungssituationen im Einwirkungsdialog zu definieren. Der Verformungsbeiwert kdef wird automatisch abhängig vom Holzwerkstoff und der im Querschnitt vorgegebenen Nutzungsklasse nach EN 1995‑1‑1, Tabelle 3.2 ermittelt. Eine Überhöhung des Bauteils wird nicht berücksichtigt.

 

Die Verformungen lassen sich im Abschnitt Stabdeformationen > Holznachweise des Ergebnisbaums abrufen.