Grenzzustände der Tragfähigkeit

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Grenzzustände der Tragfähigkeit

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In den Grenzzuständen der Tragfähigkeit werden die folgenden Kombinationen nach EN 1990 (Eurocode 0), Kapitel 6.4.3, berücksichtigt:

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Für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen darf entweder nach Gleichung (6.10) oder mit der ungünstigeren der beiden Gleichungen (6.10a) und (6.10b) kombiniert werden.

Gleichung 6.10 nach EN 1990

(6.10)

Gleichung 6.10a nach EN 1990

(6.10a)

Gleichung 6.10b nach EN 1990

(6.10b)

Der Beiwert ξ ergibt sich nach Tabelle A.1.2(B) zu ξ = 0,85.

DIN EN 1990, ÖNORM B 1990, BS EN 1990:

Die Kombination erfolgt nach Gleichung (6.10).

 

SS EN 1990 (EKS 11):

Die Gleichungen (6.10a) und (6.10b) kommen mit folgenden Modifikationen zur Anwendung:

Gleichung 6.10aSS nach SS EN 1990

(6.10aSS)

Gleichung 6.10bSS nach SS EN 1990

(6.10bSS)

Der Faktor γd wird programmseitig unter Annahme der Sicherheitsklasse 3 zu γd = 1 angenommen (vgl. Abschnitt A, Artikel 11 und 14). Der Beiwert ξ wird zu ξ = 0,89 gesetzt.

 

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Kombination für außergewöhnliche Bemessungssituationen

Gleichung 6.11b nach EN 1990

(6.11b)

Für die Kombination kommt im Programm ψ1,1 · Qk,1 zur Anwendung.

ÖNORM B 1990‑1:

ψ2,1 · Qk,1 ist maßgebend.

 

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Kombination für Bemessungssituationen infolge Erdbeben

Gleichung 6.12b nach EN 1990 (Bemessungssituationen Erdbeben)

(6.12b)

Für jede Kombination können verschiedene Bemes­sungs­situationen in den Bau- und End­zu­stän­den definiert werden. Im Nach­weis ist das Extremum aus allen Kombinationen und Situati­onen maßgebend.