Stäbe aus Stahl

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Stäbe aus Stahl

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Die Quer­schnitts­geometrie ist durch die polygonale Berandung festgelegt. Für die Quer­schnitts­analyse wird hieraus programm­intern eine Vernetzung abgeleitet. Der implementierte Algorithmus liefert auf der Basis der u.a. quasi­harmonischen Dif­fe­ren­ti­al­glei­chung sämtliche Quer­schnitts­werte, Spannungen und Schnitt­größen.

Stahlquerschnitt mit interner Vernetzung

Stahlquerschnitt mit interner Vernetzung 

 

Die Schubbeanspruchung wird durch das folgende Randwertproblem beschrieben:

Differentialgleichung der Einheitsverwölbung

(Differentialgleichung)

τxn = 0

(Randbedingung)

Fließbedingung für Stäbe aus Stahl

(Fließbedingung)

Die Differentialgleichung gilt identisch für Qy, Qz und Mx. Die Rand­bedingung liefert je nach Bean­spruchung unterschiedliche Rand­werte der Lösungs­funktion φ. Die Lösung erfolgt mittels Integral­darstellung der Randwertaufgabe und Diskretisierung durch finite Dif­fe­ren­ti­al­glei­chungs­elemente. Die Schnitt­größen werden durch numerische Inte­gra­ti­on der Span­nung­en über den Quer­schnitt unter Beachtung der Huber‑v.Mises-Fließ­be­din­gung ermittelt. Dabei kann die Interaktion sämtlicher Schnitt­größen berück­sichtigt werden. Im Grenzzustand der Tragfähigkeit wird der Materialsicherheitsbeiwert γM wie folgt berücksichtigt:

•Baustahl nach DIN 18800 und allgemeine Materialart Stahl:
Der für die Grundkombination nach DIN 18800 eingegebene Beiwert γM ist maßgebend.
•Baustahl nach EN 10025‑2:
γM wird nach EN 1993‑1‑1, Kap. 6.1 (1), zu γM0 = 1,0 angenommen.

Beim Gebrauchs­tauglich­keits­nachweis wird generell mit einem Material­sicherheits­beiwert von γM = 1,0 gerechnet.

 

In Anlehnung an DIN 18800 wird die Interaktion zwischen Normal- und Schub­span­nun­gen jedoch erst bei Erfüllung einer der drei folgenden Bedingungen be­rück­sichtigt.

Qy ≥ 0,25∙Qpl,y,d

Qz ≥ 0,33∙Qpl,z,d

Mx ≥ 0,20∙Mpl,x,d

 

Eine Begrenzung der Biege­momente Mpl,y,d und Mpl,z,d gemäß DIN 18800 auf den 1,25‑fachen Wert des jeweiligen elastischen Grenz­momentes wird nicht durch­geführt.

 

Stabilitätsversagen durch Querschnitts­beulen und Biege­drill­knicken wird nicht erfasst.