Grundlagen

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise

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Die Brückennachweise gemäß Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken (NRR - Ausgabe Mai 2011 mit 1. Ergänzung April 2015) sind als Ergänzung zur FEM‑Analyse 3D konzipiert und anwendbar für den Nachweis bestehender Straßenbrücken. Als Tragwerksmodelle sind Stab‑, Flächen- und Volumentragwerke aus Stahlbeton und Spannbeton zugelassen. Innerhalb eines Tragwerksmodells sind verschiedenartige Bauteile kombinierbar:

•Nicht vorgespannte Bauteile
•Vorgespannte Bauteile mit nachträglichem Verbund
•Vorgespannte Bauteile ohne Verbund
•Bauteile mit externer Vorspannung
•Bauteile in Mischbauweise

 

Als Grundlage der Nachrechnung dient nach Kapitel 4.2 der Richtlinie eine der beiden Basisnormen:

•DIN Fachbericht 102:2009
•DIN EN 1992‑2:2010/NA:2013

 

Die gestufte Nachweisführung erfolgt im Programm alternativ nach folgenden Verfahren:

•Stufe 1 unter Berücksichtigung aller Vorschriften der Basisnorm
•Stufe 2 unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen:

- Teilsicherheits- und Kombinationsbeiwerte auf der Einwirkungs- und Widerstandsseite

- Streufaktoren für die Einwirkungen aus Vorspannung

- Nachweise für Querkraft, Torsion, Rissbreite, Dekompression und Ermüdung

- optional Nutzung eines additiven Betontraganteils für die Querkrafttragfähigkeit nach Hegger (2024)

•Stufe 4 unter Anwendung besonderer Methoden:

- Nachweise für Querkraft und Torsion nach Kanadischer Norm CSA ‑ A23.3‑14:2015 (vgl. Mahrzahn et al. 2015)

- Zur Anwendbarkeit der Nichtlinearen Systemanalyse wird auf die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in Heft 1120 veröffentlichten Forschungsergebnisse verwiesen (Maurer et al. 2016).

In allen Stufen sind die Verkehrslastmodelle nach Kapitel 10.1 nutzbar.

 

Bei der Materialauswahl nach Kapitel 11.2 wird gemäß Basisnorm differenziert:

•Normalbeton nach DIN FB 102, Tabelle 3.1, und Leichtbeton nach DIN 1045‑1, Tabelle 10, sowie das benutzerdefinierte Material CX für die Bemessung nach DIN Fachbericht 102
•Normalbeton und Leichtbeton nach DIN EN 1992‑1‑1, Tabellen 3.1 und 11.3.1, sowie das benutzerdefinierte Material CX‑EN‑D für die Bemessung nach DIN EN 1992‑2

 

Die Nachweisführung erfolgt im Nachlauf zur statischen Berechnung. Dazu sind die berechneten Lastfälle und Lastmodellvarianten den Einwirkungsgruppen zuzuordnen. In den gewünschten Bemessungssituationen ermittelt das Programm unter Berücksichtigung der vorgegebenen Sicherheits- und Kombinationsbeiwerte automatisch die maßgeblichen Bemessungsschnittgrößen, und zwar entweder für das Gesamtsystem oder eine Gruppe ausgewählter Elemente.

Die Dialoge zu den Einwirkungen, den Sicherheitsbeiwerten und zur Wahl der Nachweisstufe werden über die Berechnungseinstellungen aufgerufen. Die detaillierten Nachweisvorgaben und Bewehrungsangaben sind im Rahmen der Querschnittsdefinition einzugeben.

Bei Stäben und Bemessungsobjekten werden alle Nachweise am Polygonquerschnitt geführt. Allgemeine Hinweise zur Anwendung von Bemessungsobjekten sind dem entsprechenden Handbuchkapitel zu entnehmen.

Im Ordner Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise der Datenbasis ist zusätzlich eine Einzelbemessung für frei definierte Polygonquerschnitte oder Verbundquerschnitte möglich.

 

In den nachfolgenden Ausführungen werden vorrangig die Vorschriften des DIN Fachberichts 102 als Basisnorm zitiert. Auf Bestimmungen der DIN EN 1992‑2 wird nur dann verwiesen, wenn sie abweichende oder ergänzende Regeln enthält. Bei der Angabe von Gleichungsnummern ist zu beachten, dass sich auch die Gleichungsinhalte unterscheiden können. Die betreffenden Passagen werden entweder in eckige Klammern gesetzt oder durch senkrechten Strich am Text markiert.