Nachweiskombinationen

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Nachweiskombinationen

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In den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden die folgenden Kombinationen nach DIN FB 101, Kapitel 9.5.2 [DIN EN 1990, Kapitel 6.5.2], berücksichtigt:

•Kombination für charakteristische (seltene) Situationen

Gleichung 9.16 nach DIN FB 101

(9.16)

[(6.14b)]

•Kombination für häufige Situationen

Gleichung 9.17 nach DIN FB 101

(9.17)

[(6.15b)]

•Kombination für quasi-ständige Situationen

Gleichung 9.18 nach DIN FB 101

(9.18)

[(6.16b)]

•Kombination für nicht häufige Situationen

Gleichung 9.19 nach DIN FB 101

(9.19)

DIN EN 1992‑2:

Zusätzlich werden die Nachweiskombinationen gemäß Tab. 7.101DE berücksichtigt.

 

Für jede Kombination können verschiedene Bemessungssituationen in den Bau- und End­zu­ständen definiert werden. Soweit erforderlich, wird die im Nachweis vor­ge­schriebene Kom­bi­na­ti­on automatisch aus den Quer­schnitts­vor­gaben ermittelt. Jeder Nach­weis wird für alle Situatio­nen einer Kombination geführt.