Spannungsberechnung

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Spannungsberechnung

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Am ungerissenen Betonquerschnitt wird angenommen, dass sich Beton und Stahl unter Zug- und Druck­bean­spruch­ung elastisch verhalten. Bei Annahme eines ge­ris­se­nen Beton­quer­schnitts werden die Beton­druck­spannun­gen mit der vorgenannten Spannungs-Dehnungs-Linie bestimmt.

 

Flächenelemente

Bei Flächenelementen werden die Beton­spannungen am Brutto­quer­schnitt berechnet. Der Nach­weis der Stahl­spannungen erfolgt für Beton­stahl durch Ermittlung des Deh­nungs­zu­stands am ge­ris­senen Beton­quer­schnitt und für Spann­stahl am ungerissenen Beton­quer­schnitt.

 

Stäbe und Bemessungsobjekte

Die ohne Nachweis darstellbaren Spannungen der Einwirkungskombinationen werden immer am Bruttoquerschnitt und ohne Berücksichtigung des eingegebenen Voll­quer­schnitts berechnet.

In den Nachweisen werden dagegen die Spannungen wie folgt ermittelt und graphisch dar­ge­stellt bzw. protokolliert:

•Beim Nachweis der Rissbewehrung und der Rissbreite erfolgt die Ermittlung der Beton­spannung am Brutto­quer­schnitt.
•Beim Nachweis der Dekompression, der Betondruckspannungen und der schiefen Haupt­zug­spannungen erfolgt die Berechnung der Biege­spannung
- ohne interne Spannglieder am Bruttoquerschnitt,
- mit internen Spanngliedern ohne Verbund am Nettoquerschnitt,
- mit internen Spanngliedern im Verbund für die Situationen vor dem Verpressen
 am Nettoquerschnitt, ansonsten am ideellen Querschnitt.
•Der Nachweis der Betonstahl- und Spann­stahl­spannungen erfolgt durch Ermittlung des Dehnungs­zu­stands am gerissenen Beton­quer­schnitt.

 

Beim Nachweis der Rissbewehrung und Rissbreite, der Dekompression, der Betondruck- und Hauptzugspannungen wird die Längskraft auf die Fläche des Vollquerschnitts bezogen (vgl. Rossner/Graubner 2012, S.228).