Nachweis der Dekompression

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Nachweis der Dekompression

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Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungsklassen A‑C mit den Kom­bi­na­ti­onen nach DIN FB 102, Tabelle 4.118, am ungerissenen Querschnitt zu führen.

Für Spannbetonbrücken mit Kastenquerschnitt der Anforderungsklasse D ist nach ARS 6/2009 (4) der Nachweis der De­kom­pres­si­on für eine spezielle quasi-ständige Ein­wirkungs­kombination zu führen, die sich programmseitig durch Definition einer ent­spre­chen­den Situation be­rück­sich­ti­gen lässt.

DIN EN 1992‑2:

Die Nachweisbedingungen ergeben sich je nach gewählter Tragwerksart gemäß Tabelle 7.101DE.

 

Bei Flä­chen­elementen wird je nach Benutzer­aus­wahl die Haupt­zug­spannung σ1 oder eine der Längs­zug­spannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnitt­kraft­systeme entsprechend aus­ge­richtet sind (vgl. Reg.‑Nr. 069 der Erfahrungs­sammlung des NABau). Im übrigen gelten die oben an­ge­ge­benen Regeln zur Spannungs­berechnung.

 

Bei der Festlegung der Spannungs­grenzen ist nach Bau­zu­stand und Trag­werks­typ zu unter­scheiden.

 

Bauzustand nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.0.3 (102)P und 4.4.2.1 (107)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1]

•Bei ausschließlich verbundloser Vorspannung sind die Zug­span­nungen an dem Rand, der dem Spannglied am nächsten liegt, auf die Werte der Tabelle 4.118a, in allen anderen Fällen auf 0,85 fctk;0,05 zu begrenzen.
•Kastenbrücken der Klasse D: Am oberen und unteren Querschnittsrand werden Zugspannungen σc ≤ 0,85 fctk;0,95 zugelassen (vgl. ARS 6/2009 (4)).

 

DIN EN 1992‑2:

Im Bauzustand sind je nach Ausführung des Bauteils Randspannungen von 0,85 · fctk;0,05 oder die in Tabelle 7.103DE angegebenen Grenzspannungen zugelassen.

 

Endzustand nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.2.1 (106)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1 (105)]

Bei Bauwerken der Klassen A‑C und Kastenbrücken der Klasse D dürfen keine Zug­span­nungen an dem Rand auftreten, der dem Spannglied am nächsten liegt.

 

Der be­tref­fen­de Querschnittsrand wird im Pro­gramm wie folgt ermittelt:

•Stäbe und Bemessungsobjekte abhängig von der Benutzerauswahl:
Schwerpunkt: Wenn der dem Spann­glied nächstgelegene Rand­punkt ober­halb des Schwer­punkts liegt, wird die Spannung auf der Ober­seite, ande­ren­falls auf der Unter­seite des Quer­schnitts nachgewiesen.
Halbe Höhe: Wenn das Spannglied oberhalb der halben Querschnittshöhe liegt, wird die Spannung auf der Ober­seite, ande­ren­falls auf der Unter­seite des Quer­schnitts nachgewiesen.
•Flächenelemente: Der Nachweis wird für den oberen bzw. unteren Quer­schnitts­rand geführt, wenn das dem Nach­weis­punkt nächst­ge­legene Spann­glied ober­halb bzw. unterhalb der Schwere­ebene des betrachteten Elements liegt. Spann­glieder außerhalb des Elements werden dabei in einer Entfernung bis zur fünffachen Quer­schnitts­höhe berück­sichtigt.

Bei nicht eindeutiger Spann­glied­führung wird der Nach­weis für beide Seiten geführt.

 

Besonderheit in Nachweisstufe 2

Nach Kapitel 12.5.3 (2) der Richtlinie darf in Stufe 2 der Nachweis alternativ unter Berücksichtigung der am Bauwerk festgestellten Betonfestigkeit und unter Einhaltung der Betonzugfestigkeit fctk;0,05 am Querschnittsrand geführt werden. Bei Bedarf kann dies durch Kontrolle der Randspannungen aus der maßgebenden Einwirkungskombination in der graphischen Oberfläche erfolgen.