|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Nachweis der Dekompression |
|
Der Nachweis ist für vorgespannte Bauteile der Anforderungsklassen A‑C mit den Kombinationen nach DIN FB 102, Tabelle 4.118, am ungerissenen Querschnitt zu führen.
Für Spannbetonbrücken mit Kastenquerschnitt der Anforderungsklasse D ist nach ARS 6/2009 (4) der Nachweis der Dekompression für eine spezielle quasi-ständige Einwirkungskombination zu führen, die sich programmseitig durch Definition einer entsprechenden Situation berücksichtigen lässt.
DIN EN 1992‑2:
Die Nachweisbedingungen ergeben sich je nach gewählter Tragwerksart gemäß Tabelle 7.101DE.
Bei Flächenelementen wird je nach Benutzerauswahl die Hauptzugspannung σ1 oder eine der Längszugspannungen σx bzw. σy überprüft. Mit letzterer kann der Nachweis auf die Richtung der Vorspannung beschränkt werden, wenn die Schnittkraftsysteme entsprechend ausgerichtet sind (vgl. Reg.‑Nr. 069 der Erfahrungssammlung des NABau). Im übrigen gelten die oben angegebenen Regeln zur Spannungsberechnung.
Bei der Festlegung der Spannungsgrenzen ist nach Bauzustand und Tragwerkstyp zu unterscheiden.
Bauzustand nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.0.3 (102)P und 4.4.2.1 (107)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1]
| • | Bei ausschließlich verbundloser Vorspannung sind die Zugspannungen an dem Rand, der dem Spannglied am nächsten liegt, auf die Werte der Tabelle 4.118a, in allen anderen Fällen auf 0,85 fctk;0,05 zu begrenzen. |
| • | Kastenbrücken der Klasse D: Am oberen und unteren Querschnittsrand werden Zugspannungen σc ≤ 0,85 fctk;0,95 zugelassen (vgl. ARS 6/2009 (4)). |
DIN EN 1992‑2:
Im Bauzustand sind je nach Ausführung des Bauteils Randspannungen von 0,85 · fctk;0,05 oder die in Tabelle 7.103DE angegebenen Grenzspannungen zugelassen.
Endzustand nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.2.1 (106)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1 (105)]
Bei Bauwerken der Klassen A‑C und Kastenbrücken der Klasse D dürfen keine Zugspannungen an dem Rand auftreten, der dem Spannglied am nächsten liegt.
Der betreffende Querschnittsrand wird im Programm wie folgt ermittelt:
| • | Stäbe und Bemessungsobjekte abhängig von der Benutzerauswahl: Schwerpunkt: Wenn der dem Spannglied nächstgelegene Randpunkt oberhalb des Schwerpunkts liegt, wird die Spannung auf der Oberseite, anderenfalls auf der Unterseite des Querschnitts nachgewiesen. Halbe Höhe: Wenn das Spannglied oberhalb der halben Querschnittshöhe liegt, wird die Spannung auf der Oberseite, anderenfalls auf der Unterseite des Querschnitts nachgewiesen. |
| • | Flächenelemente: Der Nachweis wird für den oberen bzw. unteren Querschnittsrand geführt, wenn das dem Nachweispunkt nächstgelegene Spannglied oberhalb bzw. unterhalb der Schwereebene des betrachteten Elements liegt. Spannglieder außerhalb des Elements werden dabei in einer Entfernung bis zur fünffachen Querschnittshöhe berücksichtigt. |
Bei nicht eindeutiger Spanngliedführung wird der Nachweis für beide Seiten geführt.
Besonderheit in Nachweisstufe 2
Nach Kapitel 12.5.3 (2) der Richtlinie darf in Stufe 2 der Nachweis alternativ unter Berücksichtigung der am Bauwerk festgestellten Betonfestigkeit und unter Einhaltung der Betonzugfestigkeit fctk;0,05 am Querschnittsrand geführt werden. Bei Bedarf kann dies durch Kontrolle der Randspannungen aus der maßgebenden Einwirkungskombination in der graphischen Oberfläche erfolgen.