Betonzugspannungen in Brückenquerrichtung

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Betonzugspannungen in Brückenquerrichtung

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Wird in Brückenlängsrichtung vorgespannt und die Brücken­quer­richtung als nicht vor­ge­spannte Konstruktion ausgeführt, ist nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.0.3 (4)P [DIN EN 1992‑2, Tabelle 7.101DE], nach­zu­weisen, dass unter der seltenen Ein­wir­kungs­kom­bi­na­ti­on die im Zustand I er­mittelten Beton­zug­spannungen in Brücken­quer­richtung die Werte der Tabelle 4.118a [Tabelle 7.103DE] nicht über­schrei­ten.

Der Nachweis kann bei Bedarf durch Kontrolle der Randspannungen aus der seltenen Kom­bi­na­ti­on in der graphischen Oberfläche erfolgen.