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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahlspannungen |
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Betonstahl
Bei Betonstahl wird gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.3, die Begrenzung der Stahlspannung unter der nicht häufigen Kombination auf 0,80 fyk nachgewiesen. Dabei wird als Bewehrung gemäß Auswahl in den Berechnungseinstellungen entweder die vorhandene Bewehrung aus der Betonstahlbeschreibung oder das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Stabspannglieder werden auf der Widerstandseite berücksichtigt, sofern sie verpresst sind.
DIN EN 1992‑2:
Die Zugspannungen in der Bewehrung dürfen nach Kapitel 7.2 (5) unter der charakteristischen Einwirkungskombination den Wert 0,8·fyk nicht übersteigen. Bei Spannungen aus indirekter Einwirkung darf die Grenze zu 1,0·fyk angenommen werden.
Spannstahl
Bei Spanngliedern im Verbund wird die Begrenzung der Stahlspannung unter der quasi-ständigen Kombination nachgewiesen, und zwar für Stäbe und Bemessungsobjekte am gerissenen und für Flächenelemente am ungerissenen Betonquerschnitt, wobei folgende Grenzen gelten:
| • | 0,65 fpk gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.4 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.2 (5)] für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 1045‑1 und EC2 |
| • | 0,75 ßs bzw. 0,55 ßz gemäß DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65, für Spannglieder mit Zulassung nach DIN 4227 |
DIN EN 1992‑2:
Zusätzlich wird gemäß Kapitel 7.2 (NA.6) geprüft, ob unter der charakteristischen Kombination das Minimum aus 0,9·fp0,1k und 0,8·fpk nicht überschritten wird.
Für Situationen vor dem Verpressen und für Spannglieder ohne Verbund wird die Spannung σpm0 gemäß DIN FB 102, Gl. (4.6) bzw. DIN 4227‑1, Tab. 9, Zeile 65 [DIN EN 1992‑2, Gl. (5.43)], nachgewiesen. Für externe Spannglieder wird kein Nachweis geführt.