Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Vorgespannte Tragwerke

Streuung der Wirkungen aus Vorspannung

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Bei Nach­weisen im Grenzzustand der Tragfähigkeit gilt für den Bemessungswert der Vor­spann­kraft nach DIN FB 102, Kapitel 2.5.4.2 (6)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.8 (1)]:

Pd = γP · Pm,t

mit

Pm,t Mittelwert der Vorspannkraft zur Zeit t inkl. Spannkraftverlusten aus Reibung, Ankerschlupf, Kriechen und Schwinden sowie Relaxation.
γP Teilsicherheitsbeiwert der Vorspannkraft mit γP = 1 nach DIN FB 102, Kapitel 2.3.3.1 (101)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 2.4.2.2 (1)].

 

Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit werden in DIN FB 102, Kapitel 2.5.4.2 (3)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.9 (1)] zwei cha­rak­te­ris­ti­sche Werte der Vorspannkraft festgelegt:

Pk,sup 

= rsup · Pm,t 

Oberer charakteristischer Wert.

Pk,inf 

= rinf · Pm,t 

Unterer charakteristischer Wert.

 

Die Streufaktoren der internen Vorspannung werden im Quer­schnitts­dialog getrennt für Bau- und Endzustände definiert. Sie kommen bei folgenden Nachweisen zur An­wen­dung:

•Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite.
•Nachweis der Rissbreite.
•Nachweis der Dekompression.
•Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen.

 

In Nachweisstufe 1 sind gemäß DIN FB 102, Kapitel 2.5.4.2 (3)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.9 (1)P] folgende Werte anzusetzen:

-für externe Spannglieder:
rsup = rinf = 1,00.
-für Spannglieder im sofortigen Verbund und ohne Verbund:
rsup = 1,05 und rinf = 0,95.
-für Spannglieder im nachträglichen Verbund:
rsup = 1,10 und rinf = 0,90.

 

In Nachweisstufe 2 sind nach Kapitel 12.5.3 (1) der Richtlinie für interne Spannglieder abgeminderte Werte zugelassen:

rsup = 1,00 und rinf = 0,95.