Ermüdung von Längsbewehrung, Schubbewehrung und Spannstahl

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise gegen Ermüdung

Ermüdung von Längsbewehrung, Schubbewehrung und Spannstahl

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Der Ermüdungsnachweis wird nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.7.5 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.8], geführt. Die Ermittlung der Stahl­span­nungen erfolgt für Längs­bewehrung aus Biegung und Längs­kraft sowie für Spannstahl in Stä­ben und Bemes­sungs­objekten unter Annahme eines gerissenen Beton­quer­schnitts. Es wird von gerippter Betonstahlbewehrung ausgegangen. Spann­stahl­spannungen in Flächen­elementen werden am un­ge­ris­senen Beton­quer­schnitt ermittelt. Für Spann­glieder ohne Verbund und externe Spann­glieder wird kein Nach­weis geführt.

Für Schub- und Längs­bewehrung aus Querkraft- und Torsion werden die Spannungen gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.3.7.3 (4)*P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.8.2 (3)], auf der Grundlage eines Fach­werk­modells berechnet.

 

Druckstrebenwinkel Θfat

Für die Querkraftbewehrung wird der Druckstrebenwinkel Θfat nach Gl. (12.22) berechnet, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

•Nachweisstufe 2 mit Vorspannung
•Querkraftbewehrungsgrad ρw,prov größer als der Mindestquerkraftbewehrungsgrad ρw,min
•Auswahl der Druckstrebenneigung cot Θ gemäß Gl. (12.12) bzw. (12.15) für die Querkraftbemessung
•Nachweis für vorhandene Bewehrung oder für erforderliche Bewehrung bei deaktivierter Querkraftbemessung

Sind die oberen Bedingungen erfüllt, werden für die Gleichung (12.23) die Größen σcp aus dem Nachweis der auf­nehm­ba­ren Querkräfte und z aus dem Nachweis der aufnehmbaren Biegemomente verwendet. Ist der Quer­kraft­be­weh­rungs­grad ρw,prov größer als ρw,lim = 0,35%, wird in Gl. (12.23) für Asw der obere Grenzwert eingesetzt.

Sofern in den Vorgaben zur Querkraftbemessung gewählt ist, dass die Reserve der Torsionsbügelbewehrung genutzt werden soll, wird bei der Ermittlung des Bewehrungsgrads in Gl. (12.23) die vorhandene Torsionsbewehrung angerechnet.

 

Falls nicht alle diese Bedingungen erfüllt sind, gilt tan Θfat = √ tan Θ. Der Druckstrebenwinkel Θ ergibt sich beim Nachweis für vorhandene Bewehrung aus den mit Asw,prov berechneten aufnehmbaren Querkräften, anderenfalls aus der Schub­be­mes­sung.

 

Für die Torsionsbewehrung wird der Druckstrebenwinkel zu tan Θfat = √ tan ΘQz angenommen.

 

Vereinfachter Nachweis

Nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.7.5 (101) [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.8.6], kann ausreichender Widerstand gegen Ermüdung angenommen werden, wenn unter der häufigen Einwirkungskombination die Spannungsschwingbreite für ungeschweißte Bewehrungsstäbe 70 MN/m² nicht übersteigt.

 

DIN EN 1992‑1‑1:

Die Bedingung nach Kapitel 6.8.6 (3) für Kopplungen in Spann­beton­bau­teilen wird programm­seitig nicht überprüft.

 

Nachweis über schadensäquivalente Schwingbreiten

Der Nachweis gilt nach DIN FB 102,  4.3.7.5 (102) [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.8.5 (3)], als erbracht, wenn für Beton­stahl und Spannstahl gilt:

γF,fat · γEd,fat · Δσs,equ ≤ ΔσRsk(N*) / γs,fat

(4.191)

[(6.71)]

mit

γF,fat = γEd,fat = 1
γs,fat = 1,15 für Betonstahl und Spannstahl mit neuer Zulassung.
= 1,25 für Spannstahl mit Zulassung nach DIN 4227‑1 gem. ARS 11/2003 (13).
In Nachweisstufe 2 darf nach Kapitel 12.3.3 der Teilsicherheitsbeiwert zu 1,05 für Betonstahl und 1,1 für Spannstahl angenommen werden.
ΔσRsk(N*) Zulässige charakteristische Spannungsschwingbreite bei N* Lastzyklen gemäß den Wöhlerlinien nach Tabelle 4.116 [Tabelle 6.4N] für Spannstahl bzw. Tabelle 4.117 [Tabelle 6.3N] für Betonstahl.
Δσs,equ Schadensäquivalente Schwingbreite mit Δσs,equ = λs · Δσs gem. Gl. (A.106.1) bzw. Gl. (A.106.6) [Gl. (NN.101) bzw. Gl. (NN.106)].
λs Korrekturbeiwert gemäß Anhang A.106.2 bzw. A.106.3 [Anhang NN.2 bzw. NN.3].
Δσs Berechnete Schwingbreite aus der zyklischen Einwirkung Qfat.

 

Berechnungsmethode

Je nach Auswahl in den Berechnungseinstellungen wird alternativ wie folgt verfahren:

a)Als vorhandene Längs‑, Querkraft- und Torsionsbewehrung wird die Vorgabe aus der Betonstahlbeschreibung des Querschnitts und den Nachweisvorgaben für Querkraft und Torsion angesetzt. Wenn gewählt, kann die Reserve in der Torsionsbügelbewehrung für Querkraft genutzt werden.
b)Als vorhandene Längsbewehrung wird das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Bie­ge­be­weh­rung angenommen. Falls damit die Beanspruchung aus der Ermü­dungs­kom­bi­na­tion im Zustand II nicht aufnehmbar ist, wird mit der vorhandenen Bewehrung und den Nach­weis­schnitt­größen eine erneute Bemessung durchgeführt. Die anzusetzende Schubbewehrung ergibt sich aus der Querschnittsbemessung.

 

Die sich aus dem Dehnungs­zustand im Zustand II bzw. am Fach­werk­modell ergebende maxi­male Spannungs­schwing­breite je Stahl­lage wird für jede Nach­weis­situation getrennt ermittelt. Bei Längsbewehrung wird das unterschiedliche Verbund­verhalten von Betonstahl und Spannstahl durch Erhöhung mit dem Beiwert η nach DIN FB 102, Gl. (4.193) [DIN EN 1992‑2, Gl. (6.64)], berücksichtigt.

a)Wenn bei Längs- oder Schubbewehrung die resultierende Schwingbreite die zulässige Spannungs­schwing­breite übersteigt, wird eine Warnung ausgegeben. Die Ausnutzung σs / σs,zul kann im Protokoll und in der graphischen Darstellung geprüft werden.
b)Wenn bei Längs- oder Schub­bewehrung die resultierende Schwingbreite die zulässige Spannungs­schwing­breite übersteigt, wird die er­forder­liche Bewehrung solange iterativ erhöht, bis der Nach­weis für alle Situationen erfüllt ist, sofern dies in den Quer­schnitts­ein­stellungen nicht abgewählt wurde. In den Bemes­sungs­modi Symmetrisch und Druckglied wird die Längs­bewehrung an allen vor­definier­ten Orten eingelegt. Vorge­gebene Ver­hält­nis­se zwischen einzelnen Bewehrungs­lagen bleiben er­halten, sofern dies in den Bemessungsvorgaben nicht abgewählt wurde.

 

Die zulässigen Spannungsschwingbreiten sowie die Beiwerte η und λ werden vom Benutzer im Quer­schnitts­dialog vor­ge­geben. Die für den Nachweis maßgebliche, gegebenen­falls erhöhte Bewehrung wird im Nach­weis­pro­to­koll ausgegeben und für die graphische Darstellung ge­speichert.

 

Sonderfall

Gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.3.7.1 (102), ist der Ermüdungsnachweis für Beton- und Spannstahl ohne Schweißverbindungen oder Kopplungen bei Brücken der Anforderungsklassen A und B in den Bereichen nicht erforderlich, wo Dekompression nach Tabelle 4.118 nachgewiesen wird. In Stufe 2 darf der Nachweis gemäß Kapitel 12.5.3.2 (2) der Richtlinie unter Einhaltung der am Bauwerk festgestellten Betonzugfestigkeit fctk;0,05 geführt werden. Die Auswahl dieser Option erfolgt im Querschnittsdialog und wird im Nachweis für Längsbewehrung und Spannstahl unter Biegung und Normalkraft berücksichtigt.

DIN EN 1992‑2:

Die Option ist bei Überbauten für Beton- und Spannstahl ohne Schweißverbindungen und Kopplungen in den Bereichen anwendbar, wo unter der häufigen Kombination Dekompression nachgewiesen wird.