Nachweiskombinationen

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Nachweiskombinationen

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In den Grenzzuständen der Tragfähigkeit werden die folgenden Kombinationen nach DIN FB 101, Kapitel 9.4.2 [DIN EN 1990, Kapitel 6.4.3], berücksichtigt:

Kombination für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen

Gleichung 9.10 nach DIN FB 101

(9.10)

[(6.10)]

Kombination für außergewöhnliche Bemessungssituationen

Gleichung 9.11 nach DIN FB 101

(9.11)

[(6.11b)]

Kombination für Bemessungssituationen infolge Erdbeben

Gleichung 9.12 nach DIN FB 101

(9.12)

[(6.12b)]

Der Wichtungsfaktor für die Erdbebeneinwirkung wird gemäß DIN 4149, Gl. (37), zu γ1 = 1 angenommen.

 

Für jede Kombination können verschiedene Bemes­sungs­situationen in den Bau- und End­zu­stän­den definiert werden. Im Nachweis ist das Extremum aus allen Kombinationen und Si­tua­tionen maßgebend.