Mindestoberflächenbewehrung für vorgespannte Bauteile

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Mindestoberflächenbewehrung für vorgespannte Bauteile

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Bei vorgespannten Bauteilen ist nach DIN FB 102, Kapitel 5.4.0 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 9.1 (NA.104)] unabhängig von den Vor­schrif­ten für die Robustheits- oder Riss­be­wehrung stets eine Mindest­ober­flächen­be­wehrung an­zu­ordnen. Die nach den Tabellen 5.7 und 5.7.a [Tabelle NA.J.4.1] ermittelte Bewehrung kann im Programm durch Vor­gabe einer Grund­bewehrung in der Beton­stahl­beschreibung be­rück­sich­tigt werden.