Nachweis der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Nachweis der Betonstahl- und Spannstahlspannungen

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Der Nachweis der Betonstahl- und Spannstahlspannungen wird für Stäbe und Bemessungsobjekte unter den Einwirkungen der ständigen und vorübergehenden Kombination mit dem Mittelwert der Vorspannung geführt. Flächenelemente werden nicht nachgewiesen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt mit den für den Grenzzustand der Tragfähigkeit maßgebenden Spannungs-Dehnungslinien. Aus der graphischen Spannungsdarstellung lässt sich entnehmen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Betonstahl- und Spannstahlreserven nutzbar sind.

 

Betonstahl

Als maßgebende Bewehrung wird gemäß Auswahl in den Berechnungseinstellungen entweder die vorhandene Bewehrung aus der Betonstahlbeschreibung oder das Maximum aus Robustheits‑, Riss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis angenommen. Die Ermittlung des Dehnungszustands erfolgt am gerissenen Betonquerschnitt. Im Verbund liegende Spannglieder werden auf der Widerstandseite berücksichtigt, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Die maximale Ausnutzung einer Betonstahllage ist als Quotient aus der ermittelten Stahlspannung und dem Grenzwert gemäß DIN FB 102, Bild 4.5 b) [DIN EN 1992‑2, Bild 3.8], ftk,cal / γs = 1,05 · fyd definiert.

 

Spannstahl

Der Nachweis erfolgt für Spannglieder im Verbund, sofern sie in der Nachweissituation verpresst sind. Die maximale Ausnutzung eines Spannglied ist als Quotient aus der ermittelten Stahlspannung und dem Grenzwert gemäß DIN FB 102, Bild 4.6 b) [DIN EN 1992‑2, Bild 3.10], fpd = fp;0,1k / γs definiert. Spannglieder ohne Verbund und externe Spannglieder werden nicht nachgewiesen.