Bemessung für Torsion und kombinierte Beanspruchung

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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Bemessung für Torsion und kombinierte Beanspruchung

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Die Bemessung für Torsion erfolgt nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.3 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.3]. Sie beinhaltet die Ermittlung der Schrägzugbewehrung, die Ermittlung der Längs­bewehrung, den Nachweis der Beton­druck­streben unter maximaler Torsions­beanspruchung und den Nachweis der Beton­druck­streben bei gleichzeitig wirkender Quer­kraft. In Nachweisstufe 2 wird optional Spannstahl auf die Längsbewehrung angerechnet.

Der zu Grunde liegende Ersatzquerschnitt wird, unabhängig von der normalen Quer­schnitts­geometrie, vom Anwender definiert.

 

Druckstrebenneigung

Bei kombinierter Beanspruchung aus Torsion und anteiliger Querkraft ist in Gleichung (4.122) für VEd die Schubkraft der Wand VEd,T+V nach Gleichung (4.242) und in Gleichung (4.123) für bw die effektive Dicke der Wand teff einzusetzen. Mit dem gewählten Winkel Θ ist der Nachweis sowohl für Querkraft als auch für Torsion zu führen. Die so ermittelten Bewehrungen sind zu addieren. Bei Kastenquerschnitten kann die Wandstärke teff für beide Richtungen des Querschnitts getrennt definiert werden.

Gleichung 4.142 nach DIN FB 102

(4.142)

Gleichung 4.242 nach DIN FB 102

(4.242)

Dabei ist

VEd,T die Schubkraft in einer Wand des Nachweisquerschnittes infolge eines Tor­sions­mo­mentes.
Ak die durch die Mittellinien der Wände eingeschlossenen Fläche.
z die Höhe der Wand, definiert durch den Abstand der Schnittpunkte der Wand­mittel­linie mit den Mittellinien der angrenzenden Wände.
VEd der Bemessungswert der einwirkenden Querkraft.
teff die effektive Dicke einer Wand; teff ist gleich dem doppelten Abstand von der Mittellinie zur Außenfläche, aber nicht größer als die vorhandene Wanddicke (s. Bild  4.15).

 

DIN EN 1992‑2:

Bei kombinierter Beanspruchung aus Torsion und anteiliger Querkraft ist in Gleichung (6.107aDE) für VEd die Schubkraft der Wand VEd,T+V nach Gleichung (NA.6.27.1) und in Gleichung (6.7bDE) für bw die effektive Dicke der Wand tef einzusetzen. Mit dem gewählten Winkel Θ ist der Nachweis sowohl für Querkraft als auch für Torsion zu führen. Die so ermittelten Bewehrungen sind zu addieren.

VEd,T+V = VEd,T + VEd · tef / bw

(NA.6.27.1)

Alternativ kann im Querschnittsdialog für Torsion eine Druckstrebenneigung von 45° bzw. 30° (DIN FB 102, Kapitel 4.3.3.2.2 (3)*P, bzw. Nachrechnungsrichtlinie, Kapitel 12.4.3.4 (2)) oder für Querkraft und Torsion ein konstanter Wert cot Θ gewählt werden.

 

Torsionsbewehrung

Die erforderliche Bewehrung ist gemäß DIN FB, Kapitel 4.3.3 (7)*P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.3.2 (3)], zu ermitteln:

Gleichung 4.43 nach DIN FB 102

(4.43)

[(6.28)]

Gleichung 4.44 nach DIN FB 102

(4.44)

[(NA.6.28.1)]

Dabei ist

TRd,sy der Bemessungswert des aufnehmbaren Torsionsmoments des Querschnitts.
Asw die Querschnittsfläche der Torsionsbewehrung rechtwinklig zur Bauteilachse.
sw der Abstand der Torsionsbewehrung in Richtung der Bauteilachse gemessen.
Asl die Querschnittsfläche der Torsionslängsbewehrung.
uk der Umfang der Fläche Ak.
Θ die Neigung der Druckstreben des Fachwerks.

 

Für einen näherungsweise rechteckigen Vollquerschnitt unter kombinierter Beanspruchung ist nach DIN FB 102, Kapitel 5.4.2.2, Tabelle 5.7 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.3.2 (5)], nur die Mindestbewehrung erforderlich, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten sind:

Gleichung 4.48 nach DIN FB 102

(4.48)

[(NA.6.31.1)]

Gleichung 4.49 nach DIN FB 102

(4.49)

[(NA.6.31.2)]

DIN EN 1992‑2:

Die vorgenannten Bedingungen werden durch Gleichung (6.31) ergänzt:

 

TEd / TRd,c + VEd / VRd,c ≤ 1,0

(6.31)

 

Dabei ist

TRd,c das Torsionsrissmoment, das nach Zilch (2006, S. 290) zu TRd,c = fctd · WT ermittelt wird.
VRd,c der Querkraftwiderstand nach Gleichung (6.2).

 

Wenn eine der vorgenannten Bedingungen bei Voll- oder Kastenquerschnitten nicht eingehalten wird, muss die erforderliche Schub- und Torsionsbewehrung ermittelt werden. Falls die erforderliche Bewehrung geringer ist als die vorhandene Torsionsbewehrung gemäß Vorgabe, wird der größere Wert übernommen und das Ergebnis im Protokoll kommentiert.

 

Druckstrebentragfähigkeit

Um die Druckstrebentragfähigkeit eines auf Torsion und Querkraft beanspruchten Bauteils nicht zu überschreiten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Gleichung 4.47a nach DIN FB 102 

für Kompaktquerschnitte

(4.47a)

[(NA.6.29.1)]

Gleichung 4.47b nach DIN FB 102

für Kastenquerschnitte

(4.47b)

[(6.29)]

Dabei ist

VRd,max der Bemessungswert der aufnehmbaren Querkraft nach Gl. (4.26) [Gl. (6.9)].
TRd,max der Bemessungswert des maximal aufnehmbaren Torsionsmoments des Quer­schnitts.

mit

Gleichung 4.40 nach DIN FB 102

(4.40)

αc,red = 0,7 αc allgemein (αc = 0,75 η1; η1 = 1,0 für Normalbeton; für Leichtbeton nach DIN 1045‑1, Tabelle 10).
αc,red = αc bei Kastenquerschnitten mit Bewehrung an den Innen- und Außenseiten der Wände.

DIN EN 1992‑2:

 

TRd,max = 2 ν · αcw · fcd · Ak · tef,i · sin Θ · cos Θ

(6.30)

mit

αcw nach Gleichung (6.9)
ν = η1 · 0,75 für Kastenquerschnitte
ν = η1 · 0,525 · min (1,0; 1,1 ‑ fck / 500) gemäß NDP zu 6.2.2 (6) in allen anderen Fällen.
η1 = 1 für Normalbeton, nach Gl. (11.1) für Leichtbeton.

 

 

Anrechnung von Spannstahl auf die Torsionslängsbewehrung

In Nachweisstufe 2 darf nach Kapitel 12.4.3.4 (3) der Richtlinie Spannstahl auf die Torsionslängsbewehrung angerechnet werden, wenn sich die Spannglieder innerhalb der im Torsionsnachweis verwendeten effektiven Wanddicke teff befinden und die Spannglieder regelmäßig über die nachzuweisende Wand des dünnwandigen Ersatzquerschnitts verteilt sind. Unregelmäßig im Torsionskasten verteilte Spannglieder dürfen bis zu einem Abstand von 350 mm von der Längsbewehrung angerechnet werden.

 

Die sachgerechte Auswahl der anrechenbaren Spannglieder obliegt dem Anwender. Hierzu wird im Querschnittsdialog auf der Registerkarte Querkraft und Torsion der nachfolgende Dialog aufgerufen. Zur Beurteilung, welche Spannglieder die Anwendungsvoraussetzungen erfüllen, kann eine Spannstrangansicht am jeweiligen Nachweisort dienen.

Dialog Spannstrangauswahl zur Anrechnung auf Asl.T nach Nachrechnungsrichtlinie

Lager der Spannstränge im Querschnitt

Im Nachweis wird gemäß Kapitel 12.4.3.4 (4) der Richtlinie programmseitig sichergestellt, dass der Spannstahl infolge Biegung und Torsion nicht über seine Streckgrenze hinaus beansprucht wird und der aus Torsion resultierende Spannungs­zu­wachs im Spannstahl die Streckgrenze der Betonstahlbewehrung nicht überschreitet. Der angerechnete Spannstahl wird im ausführlichen Protokoll ausgewiesen.

 

Hinweis

Nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.3.1 (7)*P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.3.2 (2)], darf die Torsionslängsbewehrung in Druckgurten entsprechend den vorhandenen Druckkräften abgemindert werden. In Zuggurten ist sie zur übrigen Längsbewehrung zu addieren.