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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Eingaben

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Die Quer­schnitts­eingaben umfassen alle spezifischen Fest­legungen für die Nach­weise im Grenz­zu­stand der Trag­fähig­keit und der Gebrauchs­tauglich­keit.

 

Im Abschnitt Nachrechnungsrichtlinie stehen folgende Dialogseiten zur Verfügung:

•Nachweise
•Biegung und Längskraft
•Querkraft und Torsion
•Schubquerschnitt
•Spannungen
•Rissbreiten
•Ermüdung
•Streufaktoren

 

Neben diesen Vorgaben sind auch die gewählten Materialeigenschaften und die Eigenschaften des Betonstahls nachweisrelevant. Eine Über­sicht der Bemes­sungs­vor­gaben kann im Abschnitt Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise der Daten­basis auf­ge­rufen werden.