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Bei der Nachrechnung von Eisenbahnbrücken erlaubt die RiL 805 vom 1. März 2021 eine Reduktion der Sicherheitsbeiwerte auf der Lastseite gemäß M 805.0102. Für die Anwendung der DIN 4227 ergeben sich daraus gemäß Technischer Mitteilung TM 057/2004/011 der DB Netz AG Modifikationen in den Nachweisen.
![Nachrechnung von Eisenbahnbrücken nach DIN 4227 und Ril 805 [RI805] Nachrechnung von Eisenbahnbrücken nach DIN 4227 und Ril 805 [RI805]](d4227_ril805_zoom80.png)
Die Auswahl der Berechnungsoptionen erfolgt im Ordner DIN 4227 der Datenbasis.
Je nach Auswahl ergeben sich folgende Modifikationen:
| • | Anpassung der Spannungs‑/Dehnungslinien mit den Faktoren nach M 805.0202 für Beton γM,c, Betonstahl und Spannstahl γM,s sowie den Bauwerkszustand γB im Rahmen der Biegebemessung. |
| • | Anpassung der Grenzspannungen nach DIN 4227, Kap. 12.3.1 (2), mit dem Beiwert γc für die Einstufung in Zone a und Zone b. |
| • | Abminderung der Tabellenwerte zur Berechnung der Druckstrebenneigung mit dem Beiwert γc für den Nachweis der schiefen Hauptdruckspannungen in Zone a. |
| • | Anpassung der Grenzwerte für die Hauptzugspannungen (Zustand I) bzw. Schubspannungen (Zustand II) mit dem Beiwert γc, bei deren Überschreiten Schubbewehrung nachzuweisen ist. |
| • | Abminderung der Tabellenwerte zur Berechnung der Druckstrebenneigung mit dem Beiwert γc für die Bemessung der Schubbewehrung. |
| • | Abminderung der Festigkeit der Schubbügel mit den Faktoren für Betonstahl γM,s sowie den Bauwerkszustand γB. |