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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Bemessung für Biegung und Biegung mit Normalkraft |
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Die Bemessung für Biegung und Biegung mit Normalkraft erfolgt mittels einer detaillierten Querschnittsanalyse entsprechend SIA 262, Ziffer 4.3.2.3, wobei der Beiwert für die Betondruckfestigkeit zu kc = 1,0 angenommen wird. Je nach Duktilitätsklasse (A, B oder C) der Betonstahllage wird mit der entsprechenden Spannungs-Dehnungs-Linie gerechnet. Es werden Platten‑, Scheiben- und Schalenelemente mit rechtwinkliger oder schiefwinkliger Bewehrung sowie Stäbe bemessen. Für jede Schnittkraftkombination wird die erforderliche Bewehrung, aufgrund der Gleichgewichtsbedingungen am Stahlbetonquerschnitt, iterativ ermittelt. Das endgültige Resultat ergibt sich aus dem Extremwert aller berechneten Bewehrungen.
Der Anwender steuert durch die Vorgabe der Bewehrungsgeometrie und die Auswahl eines von drei Bemessungsmodi das Ergebnis der Bemessung.
Dies ist der Normalmodus zur Bemessung für Biegung mit Längskraft im gesamten Beanspruchungsbereich. Die Bewehrung wird soweit wie möglich im Zugbereich eingelegt. Vorgegebene Verhältnisse zwischen bestimmten Bewehrungslagen in der Zug- bzw. Druckzone bleiben so weit wie möglich erhalten, sofern dies in den Bemessungsvorgaben nicht abgewählt wurde. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird bei Überschreitung der zur Festigkeit fsd des Stahls gehörenden Stahldehnung εsd Druckbewehrung ermittelt. Die erforderliche Querbewehrung von Platten nach Ziffer 5.5.3.2 wird bei der Bemessung gemäß Benutzervorgabe berücksichtigt. Die Vorschrift für die horizontale Bewehrung von Wänden nach Ziffer 5.5.4.11 bleibt dagegen unberücksichtigt.
Im Gegensatz zur Standardbemessung wird in allen Dehnungsbereichen, falls erforderlich, die Bewehrung an allen vordefinierten Orten eingelegt. Vorgegebene Verhältnisse zwischen bestimmten Bewehrungslagen bleiben erhalten, sofern dies in den Bemessungsvorgaben nicht abgewählt wurde.
Die Bemessung wird symmetrisch durchgeführt. Zusätzlich wird die nach Ziffer 5.5.4.2 der Norm verlangte Mindestbewehrung von 0,6% ermittelt. Dabei wird immer mit der Gesamtfläche des Betonquerschnitts gerechnet. Bei Stäben und Bemessungsobjekten mit Spanngliedern im Verbund wird die Spannstahlfläche angerechnet.