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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Begrenzung der Rissbreite |
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Die Begrenzung der Rissbreite erfolgt durch Vergleich der vorhandenen Betonstahlspannungen mit den zulässigen Stahlspannungen nach SIA 262:2017, Tabelle 17 und Gleichung (100a). Die Betonstahlspannungen werden im Zustand II für das Maximum aus Robustheits‑, Mindestriss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis ermittelt. In Abhängigkeit von der gewählten Anforderung dürfen die Betonstahlspannungen folgende Werte nicht überschreiten:
Anforderung |
Einwirkungskombination |
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häufig |
quasi-ständig |
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normal |
- |
σs ≤ fsd |
erhöht |
σs ≤ fsd – 80 N/mm² |
σs ≤ σs,adm für wnom = 0,5 mm |
hoch |
σs ≤ fsd – 80 N/mm² |
σs ≤ σs,adm für wnom = 0,2 mm |
Falls der Nachweis mit der vorhandenen Bewehrung nicht erbracht werden kann, wird die Rissbewehrung erhöht.