Begrenzung der Rissbreite

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SIA 262 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Begrenzung der Rissbreite

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Die Begrenzung der Rissbreite erfolgt durch Vergleich der vorhandenen Betonstahlspannungen mit den zulässigen Stahlspannungen nach SIA 262:2017, Tabelle 17 und Gleichung (100a). Die Betonstahlspannungen werden im Zustand II für das Maximum aus Robustheits‑, Mindestriss- und Biegebewehrung einschließlich einer evtl. Erhöhung aus dem Ermüdungsnachweis ermittelt. In Abhängigkeit von der gewählten Anforderung dürfen die Betonstahlspannungen folgende Werte nicht überschreiten:

Anforderung

Einwirkungskombination

häufig

quasi-ständig

normal

-

σs ≤ fsd

erhöht

σs ≤ fsd – 80 N/mm²

σs ≤ σs,adm für wnom = 0,5 mm

hoch

σs ≤ fsd – 80 N/mm²

σs ≤ σs,adm für wnom = 0,2 mm

Falls der Nachweis mit der vorhandenen Bewehrung nicht erbracht werden kann, wird die Riss­bewehrung erhöht.