Mindestbewehrung gegen sprödes Versagen

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SIA 262 Bemessung > Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

Mindestbewehrung gegen sprödes Versagen

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SIA 262, Ziffer 4.4.2, gibt vor, dass durch Einlegen einer Mindestbewehrung ein sprödes Versagen des Betons in der Zugzone verhindert werden soll. Die Mindestbewehrung (Robustheitsbewehrung) wird für das Rissmoment mit den Bemessungswerten für die Betonzugfestigkeit fctd und die Stahlfestigkeit fsd berechnet:

As = Mcr / ( fsd · z )

mit

Mcr Rissmoment, bei dem ohne Wirkung der Vorspannung am Querschnittsrand eine Zugspannung in Höhe von fctd auftritt.
z Hebelarm der inneren Kräfte.

 

Das Rissmoment ergibt sich zu Mcr = Wc · fctd, der Hebelarm z der inneren Kräfte wird vereinfachend zu 0,9 · d angenommen. Nach Ziffer 4.4.2.3.6 ist die Mindestbewehrung in die Zugzone der Bauteile einzulegen. Zur Ermittlung der Zugzone wird in Anlehnung an EN 1992‑2, Abschnitt 6.1 (110), die seltene Einwirkungskombination herangezogen. Dabei soll die statisch unbestimmte Wirkung der Vorspannung berücksichtigt, die statisch bestimmte Wirkung jedoch vernachlässigt werden. Im Programm werden alle Spannungen am Bruttoquerschnitt ermittelt. Die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung kann nur bei Stäben und Bemessungsobjekten in Abzug gebracht werden. Bei Flächenelementen wird die Vorspannung ersatzweise mit dem Reduktionsfaktor gemäß Benutzervorgabe abgemindert.

Die ermittelte Bewehrung wird gleichmäßig auf die in der Zug­zone liegenden Bewehrungs­lagen verteilt. Im Bemes­sungs­modus Symmetrisch erhalten die übrigen Lagen ebenfalls Bewehrung. Vorge­gebene Verhältnisse zwischen einzelnen Bewehrungs­lagen bleiben er­hal­ten. Für Querschnitte mit Bemes­sungs­modus Druckglied wird keine Robust­heits­bewehrung nach­ge­wiesen, da bei der Bemessung für Biegung und Längskraft bereits Mindest­druck­bewehrung ermittelt wird.