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Der Teilsicherheitsbeiwert für Stahl ist mit dem Wert nach DIN 18800‑1, Element 720, vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden. Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen werden ab der Version 10.3 innerhalb der Definition der Einwirkungen festgelegt. Im Dialog der Teilsicherheitsbeiwerte sind sie nur noch aus Gründen der Kompatibilität vorhanden und deshalb nicht veränderbar.