Teilsicherheitsbeiwerte für Baustoffe

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DIN Fachbericht Brückennachweise > Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Teilsicherheitsbeiwerte für Baustoffe

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Die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe sind mit den Werten nach FB 102, Abschnitt 2.3.3.2, Tabelle 2.3, vor­be­legt und können bei Bedarf angepasst werden. In den Bemes­sungs­situationen infolge Erdbeben gel­ten gemäß DIN 4149:2005‑04, Kapitel 8.1.3 (3), die Beiwerte der ständigen und vor­über­ge­hen­den Bemes­sungs­situation. Ab den Festig­keits­klassen C55/67 und LC55/60 findet Vorschrift 5.3.3 (9) der DIN 1045‑1 Anwendung.