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<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Teilsicherheitsbeiwerte für Baustoffe |
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Die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe sind mit den Werten nach FB 102, Abschnitt 2.3.3.2, Tabelle 2.3, vorbelegt und können bei Bedarf angepasst werden. In den Bemessungssituationen infolge Erdbeben gelten gemäß DIN 4149:2005‑04, Kapitel 8.1.3 (3), die Beiwerte der ständigen und vorübergehenden Bemessungssituation. Ab den Festigkeitsklassen C55/67 und LC55/60 findet Vorschrift 5.3.3 (9) der DIN 1045‑1 Anwendung.