DatenbasisbereichTeilsicherheitsbeiwerte

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EN 1992-1-1 Bemessung > Eingaben

DatenbasisbereichTeilsicherheitsbeiwerte

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Die Teilsicherheitsbeiwerte der Baustoffe sind nach EN 1992‑1‑1, Tabelle 2.1, mit den jeweils national gültigen Werten vor­be­legt und können bei Bedarf in den Berechnungseinstellungen geändert werden. In den Bemes­sungs­situationen infolge Erdbeben dürfen gemäß EN 1998‑1, Kapitel 5.2.4 (3), die Sicherheitsbeiwerte der außergewöhnlichen Bemessungssituation angenommen werden, wenn der Festigkeitsabfall bei der Festlegung der Materialeigenschaften angemessen berücksichtigt wird. Anderenfalls sind gemäß Kapitel 5.2.4 (2) die Beiwerte der ständigen und vor­über­ge­hen­den Bemessungssituation anzusetzen.

Die Teil­sicher­heits­bei­werte für die Einwirkungen werden innerhalb der Definition der Einwirkungen entsprechend EN 1990, Tabelle A.1.2(B), fest­ge­legt.

 

ÖNORM B 1998‑1:

In den Bemessungssituationen infolge Erdbeben gelten für Baustoffe die Beiwerte gemäß ÖNORM B 1998‑1, Kapitel 5.2.4 (3).

 

DIN EN 1998‑1:

In den Bemessungssituationen infolge Erdbeben gelten gemäß NDP zu 5.2.4 (1) und (3) grundsätzlich die Sicher­heits­bei­werte der ständigen und vorübergehenden Bemessungssituation.