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Die Basiswerte gelten für alle Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.

Bemessungsmodus
| • | Standard: Normalmodus zur Bemessung für Biegung mit Normalkraft im gesamten Beanspruchungsbereich. Bewehrung wird soweit wie möglich im Zugbereich ermittelt. |
| • | Symmetrisch: Bemessung für symmetrische Bewehrung. Im Gegensatz zum Normalmodus werden, wenn eine Bewehrungserhöhung erforderlich ist, alle Bewehrungslagen erhöht. Vorgegebene Verhältnisse zwischen Bewehrungslagen bleiben erhalten. |
| • | Druckglied: Für Druckglieder wird eine symmetrische Bemessung unter Berücksichtigung der Mindestbewehrung nach FB 102, Abschnitt 5.4.1.2.1 durchgeführt. |
Alternative Betongüte
Wenn als Materialart Beton verwendet wird, ist dieser Wert erforderlich, um eine normengerechte Bemessung durchführen zu können.
Reduktionsfaktor der Vorsp. für Robustheit
Für die Anordnung der Robustheitsbewehrung sind die Vorschriften des Abschnitts 4.3.1.3 (108) maßgebend. Danach soll bei Ermittlung der Zugzone die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung unberücksichtigt bleiben. Da diese bei Flächentragwerken nicht bestimmbar ist, kann ersatzweise die Vorspannung mit einem Reduktionsfaktor abgemindert werden. Die Wahl eines geeigneten Wertes liegt im Ermessen des Anwenders.
Nutzhöhe
Statisch wirksame Höhe für die Schubbemessung von Flächenelementen [m].
cot Theta, Methode
cot Θ definiert die Neigung der Betondruckstreben gemäß FB 102, Abschnitt 4.3.2.4.4 (1)*P. Das Programm schlägt den Wert 1 vor (45° Druckstrebenneigung). Davon abweichend kann der Anwender einen Wert zwischen 4/7 und 3 frei wählen. Die Vorgabe eines größeren Wertes hat in aller Regel eine geringere erforderliche Querkraftbewehrung Asw, eine geringere aufnehmbare Querkraft VRd,max und ein größeres Versatzmaß a1 nach II‑5.4.2.1.3 (3)* zur Folge. Bei Längszugbelastung sollte gemäß Ausgabe 2009 der Wert cot θ = 1 nicht unterschritten werden. Für den Nachweis stehen vier Berechnungsmethoden zur Auswahl:
| • | Standard: Der Eingabewert wird auf den nach FB 102, Gl. (4.122), für Querkraft, Torsion und kombinierte Beanspruchungen jeweils zulässigen Bereich begrenzt (Verfahren mit beanspruchungsabhängiger Druckstrebenneigung). |
| • | Konstant: Der Nachweis erfolgt ohne weitere Begrenzung mit dem für cot Θ eingegebenen Wert (vgl. Auslegung Nr. 24 des NABau zu DIN 1045‑1). |
| • | Std./45°: Für Querkraft wird cot Θ nach FB 102, Gl. (4.122), begrenzt. Für Torsion wird gemäß FB 102, Kapitel 4.3.3.2.2 (3)*P, vereinfachend eine konstante Druckstrebenneigung von 45° angenommen. |
| • | Std./30°: Für Querkraft wird cot Θ nach FB 102, Gl. (4.122), begrenzt. Für Torsion wird eine konstante Druckstrebenneigung von 30° angenommen. |
Die tatsächlich wirksame Neigung der Betondruckstreben wird für jeden Nachweisort im Protokoll ausgegeben.
Biegezugbew. Asl nach Abb. II‑4.12
Die anzurechnende Biegezugbewehrung nach FB 102, Abschnitt 4.3.2.3, Abb. 4.12 [cm²].
Asl automatisch erhöhen bis
Bei Flächen kann optional ein Größtwert angegeben werden, bis zu dem das Programm automatisch den vorgenannten Eingabewert erhöht, um Bügelbewehrung zu vermeiden [cm²].
Stahlgüte der Bügel
| • | 420S: Betonstabstahl mit fyk = 420 MN/m². |
| • | 500A: Betonstabstahl mit fyk = 500 MN/m². |
| • | 500M: Betonstahlmatten mit fyk = 500 MN/m². |
| • | Allgemein: Frei definierbare Stahlgüte [MN/m²]. |
Die Stahlgüte gilt ebenfalls für die Bemessung der Torsionslängsbewehrung.
Faktor für min rhow
Der Mindestbewehrungsgrad min ρw richtet sich nach II‑5.4.2.2 (4)*P und wird über einen Faktor in Bezug auf die Grundwerte ρ nach Tab. 5.7 festgelegt. Der Faktor wird bei Stäben und Bemessungsobjekten mit 1 und bei Flächenelementen gem. II‑5.4.3.3 (2)*P mit 0,6 vorgeschlagen. Er kann zwischen 0 und 1,6, dem Sollwert für gegliederte Querschnitte mit vorgespanntem Zuggurt, frei gewählt werden.
Bemessung wie Platten
Stäbe bzw. Bemessungsobjekte werden wie Platten behandelt, d.h. es wird gem. II‑5.4.3.3 (2)*P keine Mindestquerkraftbewehrung ermittelt, wenn rechnerisch keine Querkraftbewehrung erforderlich ist.
Verlegemaß cv,l
In Abschnitt II‑4.3.2.4.2 (2)* (Ausgabe 2009) und Auslegung Nr. 24 des NABau wird der innere Hebelarm z auf das Maximum aus z = d – cv,l – 30 mm und z = d – 2cv,l begrenzt. Dabei ist cv,l das Verlegemaß der Längsbewehrung in der Betondruckzone. Das Programm schlägt für cv,l den kleinsten Achsabstand der Längsbewehrung vom Querschnittsrand, d1, vor.
Getrennter Nachweis für x- und y‑Richtung
Nach Abschnitt II‑4.3.2.2 (5)* (Ausgabe 2009) und Auslegung Nr. 76 des NABau darf bei zweiachsig gespannten Platten der Querkraftnachweis in den Spannrichtungen x und y getrennt geführt werden. Die problemgerechte Orientierung der Bewehrungsrichtungen obliegt dem Anwender.
Hebelarm aus Biegebemessung
Normalerweise wird für den Querkraftnachweis bei Flächenelementen der Hebelarm z gemäß Abschnitt II‑4.3.2.4.2 (2)* vereinfachend zu 0,9·d. angenommen. Alternativ kann der Hebelarm aus der Biegebemessung verwendet werden. Das Programm ermittelt an jedem Nachweisort für beide Bewehrungsrichtungen den größten Hebelarm je Nachweissituation und begrenzt ihn auf den Bereich 0,1·d ≤ z ≤ max( d – 2cv,l; d – cv,l – 30 mm). Beim Nachweis für die resultierende Querkraft qr wird das Minimum aus zx und zy benutzt.