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DIN Fachbericht Brückennachweise > Eingaben > Querschnittseingaben

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Die Basiswerte gelten für alle Nachweise in den Grenz­zu­ständen der Trag­fähig­keit und Ge­brauchs­tauglich­keit.

Querschnittsdialog - Basiswerte für Nachweise nach DIN FB 102

Bemessungsmodus

Standard: Normalmodus zur Bemessung für Biegung mit Normalkraft im gesamten Be­an­spru­chungs­be­reich. Bewehrung wird soweit wie möglich im Zugbereich er­mit­telt.
Symmetrisch: Bemessung für symmetrische Bewehrung. Im Gegensatz zum Nor­mal­modus werden, wenn eine Be­weh­rungs­er­hö­hung erforderlich ist, alle Beweh­rungs­lagen erhöht. Vorgegebene Verhältnisse zwischen Be­weh­rungs­lagen bleiben er­halten.
Druckglied: Für Druckglieder wird eine symmetrische Bemessung unter Be­rück­sich­ti­gung der Mindestbewehrung nach FB 102, Abschnitt 5.4.1.2.1 durch­ge­führt.

 

Alternative Betongüte

Wenn als Materialart Beton verwendet wird, ist dieser Wert erforderlich, um eine normen­gerechte Bemessung durch­führen zu können.

 

Reduktionsfaktor der Vorsp. für Robustheit

Für die Anordnung der Robustheitsbewehrung sind die Vorschriften des Abschnitts 4.3.1.3 (108) maßgebend. Danach soll bei Ermittlung der Zugzone die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung unberücksichtigt bleiben. Da diese bei Flächentragwerken nicht bestimmbar ist, kann ersatzweise die Vorspannung mit einem Reduktionsfaktor abgemindert werden. Die Wahl eines geeigneten Wertes liegt im Ermessen des Anwenders.

 

Nutzhöhe

Statisch wirksame Höhe für die Schub­bemessung von Flächen­elementen [m].

 

cot Theta, Methode

cot Θ definiert die Neigung der Betondruckstreben gemäß FB 102, Abschnitt 4.3.2.4.4 (1)*P. Das Programm schlägt den Wert 1 vor (45° Druck­streben­neigung). Davon abweichend kann der Anwender einen Wert zwischen 4/7 und 3 frei wählen. Die Vorgabe eines größeren Wertes hat in aller Regel eine geringere erforder­liche Quer­kraft­bewehrung Asw, eine geringere auf­nehm­bare Querkraft VRd,max und ein größeres Versatz­maß a1 nach II‑5.4.2.1.3 (3)* zur Folge. Bei Längszugbelastung sollte gemäß Ausgabe 2009 der Wert cot θ = 1 nicht unterschritten werden. Für den Nachweis stehen vier Be­rech­nungs­me­tho­den zur Auswahl:

Standard: Der Eingabewert wird auf den nach FB 102, Gl. (4.122), für Querkraft, Torsion und kombinierte Be­an­spru­chun­gen jeweils zulässigen Be­reich begrenzt (Verfahren mit bean­spruchungs­ab­hängiger Druck­streben­neigung).
Konstant: Der Nachweis erfolgt ohne weitere Begrenzung mit dem für cot Θ eingegebenen Wert (vgl. Auslegung Nr. 24 des NABau zu DIN 1045‑1).
Std./45°: Für Querkraft wird cot Θ nach FB 102, Gl. (4.122), begrenzt. Für Torsion wird gemäß FB 102, Kapitel 4.3.3.2.2 (3)*P, vereinfachend eine konstante Druckstrebenneigung von 45° angenommen.
Std./30°: Für Querkraft wird cot Θ nach FB 102, Gl. (4.122), begrenzt. Für Torsion wird eine konstante Druckstrebenneigung von 30° angenommen.

Die tatsächlich wirksame Neigung der Beton­druck­streben wird für jeden Nach­weis­ort im Protokoll ausgegeben.

 

Biegezugbew. Asl nach Abb. II‑4.12

Die anzurechnende Biegezugbewehrung nach FB 102, Abschnitt 4.3.2.3, Abb. 4.12 [cm²].

 

Asl automatisch erhöhen bis

Bei Flächen kann optional ein Größtwert angegeben werden, bis zu dem das Programm auto­matisch den vorgenannten Ein­gabe­wert erhöht, um Bügel­bewehrung zu vermeiden [cm²].

 

Stahlgüte der Bügel

420S: Betonstabstahl mit fyk = 420 MN/m².
500A: Betonstabstahl mit fyk = 500 MN/m².
500M: Betonstahlmatten mit fyk = 500 MN/m².
Allgemein: Frei definierbare Stahlgüte [MN/m²].

Die Stahlgüte gilt ebenfalls für die Bemessung der Torsionslängsbewehrung.

 

Faktor für min rhow

Der Mindestbewehrungsgrad min ρw richtet sich nach II‑5.4.2.2 (4)*P und wird über einen Fak­tor in Bezug auf die Grundwerte ρ nach Tab. 5.7 festgelegt. Der Faktor wird bei Stäben und Bemes­sungs­objekten mit 1 und bei Flächen­elementen gem. II‑5.4.3.3 (2)*P mit 0,6 vor­ge­schla­gen. Er kann zwischen 0 und 1,6, dem Sollwert für gegliederte Quer­schnitte mit vor­ge­spanntem Zug­gurt, frei gewählt werden.

 

Bemessung wie Platten

Stäbe bzw. Bemes­sungs­objekte werden wie Platten behandelt, d.h. es wird gem. II‑5.4.3.3 (2)*P keine Mindestquerkraftbewehrung ermittelt, wenn rechnerisch keine Quer­kraft­bewehrung erforderlich ist.

 

Verlegemaß cv,l

In Abschnitt II‑4.3.2.4.2 (2)* (Ausgabe 2009) und Auslegung Nr. 24 des NABau wird der innere Hebelarm z auf das Maximum aus z =  cv,l – 30 mm und z = d  2cv,l begrenzt. Dabei ist cv,l das Verlegemaß der Längs­be­wehrung in der Beton­druck­zone. Das Programm schlägt für cv,l den kleinsten Achs­ab­stand der Längs­be­wehrung vom Querschnitts­rand, d1, vor.

 

Getrennter Nachweis für x- und y‑Richtung

Nach Abschnitt II‑4.3.2.2 (5)* (Ausgabe 2009) und Auslegung Nr. 76 des NABau darf bei zweiachsig gespannten Platten der Quer­kraft­nachweis in den Spannrichtungen x und y getrennt geführt werden. Die problemgerechte Orientierung der Bewehrungs­richtungen obliegt dem Anwender.

 

Hebelarm aus Biegebemessung

Normalerweise wird für den Querkraftnachweis bei Flächenelementen der Hebelarm z gemäß Abschnitt II‑4.3.2.4.2 (2)* verein­fachend zu 0,9·d. angenommen. Alternativ kann der Hebelarm aus der Biegebemessung verwendet werden. Das Programm ermittelt an jedem Nachweisort für beide Bewehrungsrichtungen den größten Hebelarm je Nachweissituation und begrenzt ihn auf den Bereich 0,1· z  max( d  2cv,l; d  cv,l – 30 mm). Beim Nachweis für die resultierende Querkraft qr wird das Minimum aus zx und zy benutzt.