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Bei Polygonquerschnitten werden für die Querkraft- und Torsionsbemessung nach FB 102 zusätzliche Querschnittsabmessungen benötigt. Diese werden nachfolgend erläutert. Bei Querschnitten mit interner Vorspannung oder vom Rechteck abweichender Form sollten die vom Programm vorgeschlagenen Abmessungen überprüft werden.

Breite
Querschnittsbreite bw zur Berechnung der Querkrafttragfähigkeit für Qz [m].
Höhe
Querschnittshöhe h zur Berechnung der Querkrafttragfähigkeit für Qy [m].
Nutzhöhe
Statisch wirksame Höhe d zur Berechnung der Querkrafttragfähigkeit für Qz [m].
Nutzbreite
Statisch wirksame Breite bn zur Berechnung der Querkrafttragfähigkeit für Qy [m].
Nom. Breite, Nom. Höhe
Die nominelle Breite bw.nom bzw. Höhe hnom intern vorgespannter Bauteile gemäß FB 102, Abschnitt 4.3.2.2 (8)P zur Berücksichtigung der Hüllrohrdurchmesser bei der Berechnung des Bemessungswertes der Quertragfähigkeit VRd,max.
Faktor kb, Faktor kd
Faktor zur Berechnung des inneren Hebelarms z aus der Nutzbreite bn bzw. Nutzhöhe d im Nachweis der Quertragfähigkeit für Qy bzw. Qz.
Hebelarm
Der Hebelarm z kann auf folgende Arten definiert werden:
| • | kd * Nutzhöhe, kb * Nutzbreite: Die Berechnung erfolgt mit den eingegebenen Größen. |
| • | aus Biegebemessung: Das Programm ermittelt in der Biegebemessung an jedem Nachweisort den größten Hebelarm je Bemessungssituation. Dieser ist als Abstand zwischen den Schwerpunkten der Betondruck- und Stahlzugkräfte definiert. |
| • | NRR Gl. 12.16: In der Biegebemessung wird entsprechend Gl. (12.16) der Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken (NRR) ein mit dem Kraftzuwachs in den Spanngliedern gewichteter Hebelarm ermittelt. Am Nachweisort ist je Bemessungssituation das Maximum aus den Schnittkraftsätzen mit Spannstahl in der Zugzone II maßgebend. Wenn für alle Schnittkraftsätze der Spannstahl in der Druckzone liegt, wird der Hebelarm nach Gl. (12.16) zu z = zs ermittelt. |
| • | 0,9 * dp: Im Nachweis für Qz wird der Hebelarm über die Nutzhöhe dp der im Verbund liegenden Spannglieder bestimmt. Dabei wird dp als der über die Spanngliedflächen gewichtete Mittelwert am Nachweisort angenommen (vgl. Rossner/Graubner 2005, S. 252). |
Der maßgebende Hebelarm wird gemäß FB 102, Abschnitt 4.3.2.4.2 (2)*, auf den Bereich 0,1·d ≤ z ≤ max( d – 2cv,l; d – cv,l – 30 mm) begrenzt und im ausführlichen Nachweisprotokoll dokumentiert.
Kernquerschnitt Ak = z1 * z2
Abmessungen des Kernquerschnitts für die Berechnung der Torsionsbewehrung [m].
teff
Die effektive Wandstärke des Torsionsquerschnitts nach FB 102, Abb. 4.15 [m].
Kastenquerschnitt
Angabe zur Festlegung des Faktors αc,red in FB 102, Gl. (4.40), zur Bestimmung der Ausnutzung des Torsionsquerschnitts nach Gl. (4.47a) bzw. (4.47b) und zur Überprüfung der Hauptdruckspannungen gemäß II‑4.3.3.2.2 (2).