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zul sigma.c
Die Betondruckspannung σc ist in den Bau- und Endzuständen nach II‑4.4.1.2 (103)P auf 0,60 fck unter der nichthäufigen Kombination zu begrenzen. Die Grenze darf um 10% erhöht werden, wenn die Betondruckzone z.B. durch Querbewehrung umschnürt ist. Falls die Gebrauchstauglichkeit durch Kriechen wesentlich beeinflusst wird, soll nach II‑4.4.1.2 (104)*P zusätzlich die Grenze 0,45 fck unter der quasi-ständigen Kombination eingehalten werden.
zul sigma.c(t)
Zulässige Betonspannung σc(t) zum Zeitpunkt t der Einleitung der Vorspannung. Dabei bezeichnet fc(t) den Mittelwert der Betondruckfestigkeit zum Zeitpunkt t der Eintragung der Vorspannung gemäß II‑4.4.1.2 (102)P. Übersteigt die Druckspannung den Wert 0,45 fc(t), so soll nach der Norm die Nichtlinearität des Kriechens berücksichtigt werden. Der Zeitpunkt der Eintragung der Vorspannung wird im Programm bei der Bemessungssituation G1+P angenommen.
fc(t)
Betondruckfestigkeit zum Zeitpunkt t der Eintragung der Vorspannung gemäß II‑4.4.1.2 (102)P [MN/m²].
Dekompression, Spannung
Maßgebliche Spannung für den Dekompressionsnachweis bei Flächenelementen (σ1, σx, σy).
Hauptzugspannungen nur im Bereich von Längsdruckspannungen
Mit dieser Option lassen sich die Anwendungsvorschriften des Abschnitts II‑4.4.0.3 (6)P der Ausgabe 2009 nutzen. Diese lassen bei vorgespannten Eisenbahnbrücken zu, den Nachweis auf den Bereich von Längsdruckspannungen zu begrenzen, sofern keine zugbeanspruchten Gurte anschließen. Die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen obliegt dem Anwender.
Av
Fläche des Vollquerschnitts zur Berechnung der Normalspannung aus Längskraft gemäß II‑4.4.1.1 (109) [m²], wenn die Querschnittsabmessungen auf die mitwirkende Plattenbreite reduziert wurden. Falls alternativ der Querschnitt als Vollpolygon mit Angabe der mitwirkende Breite definiert wurde, ist die Eingabe von Av gesperrt (s. auch Kapitel Strukturbeschreibung/Polygonquerschnitt).