|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>
|
|

Die Beiwerte zur Berücksichtigung der Streuung der Vorspannkraft sind in II‑2.5.4.2 (4) für den Endzustand angegeben. Sie variieren mit der Art der Vorspannung. Im Bauzustand dürfen geringere Streuungen gemäß II‑4.4.2.1 (107)P angenommen werden. Im Dialog werden die Werte für girlandenförmig geführte Spannglieder mit nachträglichem Verbund vorgeschlagen. In den Einwirkungskombinationen werden Situationen als Bau- oder Endzustand deklariert.
Die definierten Streufaktoren werden für die Wirkungen aus interner Vorspannung bei folgenden Nachweisen berücksichtigt:
| • | Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite |
| • | Nachweis der Rissbreite |
| • | Nachweis der Dekompression |
| • | Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen |
Für die Wirkungen aus externer Vorspannung werden die Streufaktoren gemäß II‑2.5.4.2 (4) mit rsup = rinf = 1 angenommen.