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EN 1992-1-1 Bemessung > Eingaben > Querschnittseingaben

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Im nachfolgenden Dialog wird festgelegt, welche Tragfähigkeits-, Ermüdungs- und Gebrauchs­nach­weise für den Quer­schnitt vorgesehen sind. Bei Stahl­beton­ver­bund­quer­schnit­ten ist die Auswahl auf die Tragfähigkeitsnachweise beschränkt. In den Berechnungs­ein­stellungen kann diese Auswahl für das gesamte Tragwerk übersteuert werden.

Querschnittsdialog zur Auswahl der Nachweise nach EN 1992‑1‑1

Nachweisauswahl für EN 1992‑1‑1 (Nationale Varianten entsprechend)

 

Vorspannung des Bauteils

Die Art der Vorspannung kann für jeden Querschnitt getrennt gewählt werden:

•Nicht vorgespannt
•Nachträglicher Verbund
•Ohne Verbund
•Extern
•Mischbauweise

 

Expositionsklasse

Die Nachweis­bedingungen für den Dekompressions- und Rissbreitennachweis sind in EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3, Tabelle 7.1N, nach Expositionsklassen geordnet. Eine Zuordnung der Bauteile zu Expositionsklassen ist mit Hilfe der Tabelle 4.1 der Norm möglich.

SS EN 1992‑1‑1:

Zusätzlich kann eine Lebensdauerklasse gemäß Artikel 10 zur Festlegung der Rissbreiten nach Tabelle D‑2 und des Sicherheits­faktors nach Tabelle D-3 gewählt werden.

 

Robustheit

Dieser Nachweis ermittelt die Mindest­bewehrung gegen Versagen ohne Ankündigung (Robustheitsbewehrung) nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 5.10.1 (5)P mit dem in EN 1992‑2, Kapitel 6.1 (109), Gleichung (6.101a), für Spannbetonbrücken angegebenen Verfahren. Er bietet damit eine Alternative zur Mindestbewehrung nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 9.2.1.1 (1), Gleichung (9.1N). Letztere kann bei Bedarf durch Vorgabe einer Grundbewehrung in der Beton­stahl­beschreibung berücksichtigt werden.

DIN EN 1992‑1‑1:

Das duktile Bauteilverhalten ist nach Kapitel 9.2.1.1 (1) für Bauteile mit und ohne Vorspannung stets durch Anordnung der Robustheitsbewehrung sicherzustellen.

 

Stahlzugspannungen

Bei Bauteilen mit interner Vorspannung werden neben den Spannungen in der Längsbewehrung auch die Spann­stahl­spannungen nachgewiesen.

 

Mindest-Rissbewehrung, Rissbreite

Der Nachweis der Rissbreite erfolgt durch Berechnung nach Kapitel 7.3.4. Dabei wird die endgültige Längsbewehrung als Maximum aus Biegebewehrung, Robustheits­bewehrung und Mindest-Rissbewehrung nach 7.3.2 angesetzt. Letztere wird bei Bedarf automatisch erhöht, um die Rissbreite einzuhalten.