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EN Brückennachweise > Eingaben > EN 1992-2 (Beton) > Querschnittseingaben

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Im nachfolgenden Dialog wird festgelegt, welche Tragfähigkeits‑, Ermüdungs- und Gebrauchs­nach­weise für den Quer­schnitt vorgesehen sind. Bei Stahl­beton­ver­bund­quer­schnit­ten ist die Auswahl auf die Tragfähigkeitsnachweise beschränkt. In den Berechnungs­ein­stellungen kann diese Auswahl für das gesamte Tragwerk übersteuert werden.

Querschnittsdialog zur Auswahl der Nachweise nach EN 1992‑2

Nachweisauswahl für EN 1992‑2 (Nationale Varianten entsprechend)

 

Vorspannung des Bauteils

Die Art der Vorspannung kann für jeden Querschnitt getrennt gewählt werden:

•Nicht vorgespannt
•Nachträglicher Verbund
•Ohne Verbund
•Extern
•Mischbauweise

 

Expositionsklasse

Die Nachweis­bedingungen für den Dekompressions- und Rissbreitennachweis sind in EN 1992‑2, Tabelle 7.101N, nach Expositionsklassen geordnet. Eine Zuordnung der Bauteile zu Expositionsklassen ist mit Hilfe der Tabelle 4.1 in EN 1992‑1‑1 möglich.

DIN EN 1992‑2:

Für die Nachweisbedingungen sind die Tabellen 7.101DE (Straßenbrücken) und 7.102DE (Eisen­bahn­brücken) maßgebend. Die Auswahl erfolgt im Dialog Tragwerksart.

 

ÖNORM B 1992‑2:

Für die Nachweisbedingungen ist Tabelle 2AT maßgebend.

 

SS EN 1992‑2:

Zusätzlich kann eine Lebensdauerklasse gemäß SS EN 1992‑1‑1, Artikel 10 (EKS 11), zur Festlegung der Rissbreiten nach Tabelle D‑5 und des Sicherheits­faktors nach Tabelle D‑3 (EKS 11) gewählt werden.

 

Robustheit

Dieser Nachweis ermittelt die Mindest­bewehrung gegen Versagen ohne Ankündigung (Robustheitsbewehrung) nach EN 1992‑2, Kapitel 6.1 (109), Gleichung (6.101a).

 

Stahlzugspannungen

Bei Bauteilen mit interner Vorspannung werden neben den Spannungen in der Längsbewehrung auch die Spann­stahl­spannungen nachgewiesen.

 

Mindest-Rissbewehrung, Rissbreite

Der Nachweis der Rissbreite erfolgt durch Berechnung nach EN 1992‑1‑1, Kapitel 7.3.4. Dabei wird die endgültige Längsbewehrung als Maximum aus Biegebewehrung, Robustheits­bewehrung und Mindest-Rissbewehrung nach 7.3.2 angesetzt. Letztere wird bei Bedarf automatisch erhöht, um die Rissbreite einzuhalten.