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Die Einstellungen gelten, sofern nicht abweichend spezifiziert, für alle Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit, Ermüdung und Gebrauchstauglichkeit.

Bemessungsmodus
| • | Standard: Normalmodus zur Bemessung für Biegung mit Normalkraft im gesamten Beanspruchungsbereich. Bewehrung wird soweit wie möglich im Zugbereich ermittelt. |
| • | Symmetrisch: Bemessung für symmetrische Bewehrung. Im Gegensatz zum Normalmodus werden, wenn eine Bewehrungserhöhung erforderlich ist, alle Bewehrungslagen erhöht. |
| • | Druckglied: Für Druckglieder wird eine symmetrische Bemessung unter Berücksichtigung der Mindestbewehrung nach DIN FB 102, Kapitel 5.4.1.2.1 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 9.5.2 (2)], durchgeführt. |
Faktor für as in Querrichtung
Gemäß DIN FB 102, Kapitel 5.4.3.2.1 (2)*P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 9.3.1.1 (NA.102)], soll bei Platten die minderbeanspruchte Richtung mindestens mit 20% der höherbeanspruchten Richtung bewehrt werden. Die Untersuchung erfolgt programmseitig mit den Ergebnissen der Biegebemessung getrennt für die Ober- und Unterseite des Querschnitts. Die Richtung mit der größten Bewehrungsmenge je Querschnittsseite definiert dabei jeweils die Hauptbewehrungsrichtung. Die Zuweisung der faktorisierten Bewehrung in Querrichtung erfolgt dann über korrespondierende Bewehrungslagen.
Reduktionsfaktor der Vorsp. für Robustheit
Für die Anordnung der Robustheitsbewehrung sind die Vorschriften des DIN FB 102, Kapitel 4.3.1.3 (108) [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.1 (110)], maßgebend. Danach soll bei Ermittlung der Zugzone die statisch bestimmte Wirkung der Vorspannung unberücksichtigt bleiben. Da diese bei Flächentragwerken nicht bestimmbar ist, kann ersatzweise die Vorspannung mit einem Reduktionsfaktor abgemindert werden. Die Wahl eines geeigneten Wertes liegt im Ermessen des Anwenders.
Bemessung ohne Berücksichtigung vorgegebener Bewehrungsverhältnisse
Falls gewählt, erfolgt eine bei der Bemessung erforderliche Bewehrungserhöhung ohne Berücksichtigung der durch die Grundbewehrung vorgegebenen Bewehrungsverhältnisse.