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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Eingaben > Querschnittseingaben

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Im nachfolgenden Dialog wird festgelegt, welche Tragfähigkeits- und Gebrauchs­nach­weise für den Quer­schnitt vorgesehen sind. In den Berechnungs­ein­stellungen kann diese Auswahl für das gesamte Tragwerk übersteuert werden.

Querschnittsdialog zur Auswahl der Nachweise nach Nachrechnungsrichtlinie

 

Vorspannung des Bauteils

Die Art der Vorspannung kann für jeden Querschnitt getrennt gewählt werden:

•Nicht vorgespannt
•Nachträglicher Verbund
•Ohne Verbund
•Extern
•Mischbauweise

 

Anforderungsklasse

Die Nachweis­bedingungen für den Dekompressions- und Rissbreitennachweis sind in DIN FB 102, Tabelle 4.118, über Anforderungs­klassen festgelegt (Kapitel 4.4.0.3 (103)). Die Mindest­anforderungs­klasse ergibt sich in Abhängigkeit von der Art der Vorspannung nach ARS 6/2009. Wenn für Anforderungsklasse D abweichend von Tabelle 4.118 der De­kom­pres­si­ons­nach­weis gewählt wird, führt das Programm den Nachweis gemäß ARS 6/2009 für die quasi-ständige Ein­wir­kungs­kom­bi­na­ti­on.

DIN EN 1992‑2:

Für die Nachweisbedingungen im Dekompressions- und Rissnachweis ist Tabelle 7.101DE maßgebend.

 

Biegung und Längskraft

Sofern die vorgegebene, d.h. die im Querschnitt vorhandene Bewehrung unter Berücksichtigung der Dehnungsreserven im Spannstahl zur Aufnahme der Beanspruchung nicht ausreicht, wird die Bewehrung automatisch erhöht. Die Bemessung erfolgt dabei je nach Benutzerauswahl mit oder ohne Berücksichtigung der vorgegebenen Bewehrungsverhältnisse.

 

Robustheit

Dieser Nachweis ermittelt die Mindestbewehrung gegen ein Versagen ohne Vor­an­kün­di­gung nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.1.3 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.1, Gleichung (6.101a)], die auch als Robustheits­bewehrung bezeichnet wird.

 

Ermüdung

Die Ermüdungsnachweise erfolgen je nach Auswahl in den Berechnungseinstellungen auf Grundlage vorhandener oder aus vorausgegangenen Nachweisen resultierender Längs‑, Querkraft- und Torsionsbewehrung.

 

Ausnutzung

Der Nachweis ermittelt die vom Querschnitt aufnehmbaren Biegemomente und Querkräfte sowie die Ausnutzung der vorgegebenen, d.h. der im Querschnitt vorhandenen Biege‑, Robustheits‑, Mindestriss‑, Querkraft- und Torsionsbewehrung.

 

Stahlzugspannung

Bei Bauteilen mit interner Vorspannung werden neben den Betonstahlspannungen auch die Spannstahlspannungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. Grundlage des Nachweises ist je nach Auswahl in den Berechnungseinstellungen die vorhandene oder die erforderliche Längsbewehrung.

 

Rissbreite

Der Nachweis der Rissbreite erfolgt durch Berechnung nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.2.4 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.4]. Dabei wird gemäß Auswahl in den Berechnungseinstellungen entweder die vorhandene Bewehrung oder die endgültige Längsbewehrung als Maximum aus Biegebewehrung, Robustheitsbewehrung und Mindest-Rissbewehrung nach Kapitel 4.4.2.2 [Kapitel 7.3.2] angesetzt. Sofern gewählt wird letztere bei Bedarf erhöht, um die Rissbreite einzuhalten.