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Im nachfolgenden Dialog wird festgelegt, welche Tragfähigkeits- und Gebrauchsnachweise für den Querschnitt vorgesehen sind. In den Berechnungseinstellungen kann diese Auswahl für das gesamte Tragwerk übersteuert werden.

Vorspannung des Bauteils
Die Art der Vorspannung kann für jeden Querschnitt getrennt gewählt werden:
| • | Nicht vorgespannt |
Anforderungsklasse
Die Nachweisbedingungen für den Dekompressions- und Rissbreitennachweis sind in DIN FB 102, Tabelle 4.118, über Anforderungsklassen festgelegt (Kapitel 4.4.0.3 (103)). Die Mindestanforderungsklasse ergibt sich in Abhängigkeit von der Art der Vorspannung nach ARS 6/2009. Wenn für Anforderungsklasse D abweichend von Tabelle 4.118 der Dekompressionsnachweis gewählt wird, führt das Programm den Nachweis gemäß ARS 6/2009 für die quasi-ständige Einwirkungskombination.
DIN EN 1992‑2:
Für die Nachweisbedingungen im Dekompressions- und Rissnachweis ist Tabelle 7.101DE maßgebend.
Biegung und Längskraft
Sofern die vorgegebene, d.h. die im Querschnitt vorhandene Bewehrung unter Berücksichtigung der Dehnungsreserven im Spannstahl zur Aufnahme der Beanspruchung nicht ausreicht, wird die Bewehrung automatisch erhöht. Die Bemessung erfolgt dabei je nach Benutzerauswahl mit oder ohne Berücksichtigung der vorgegebenen Bewehrungsverhältnisse.
Robustheit
Dieser Nachweis ermittelt die Mindestbewehrung gegen ein Versagen ohne Vorankündigung nach DIN FB 102, Kapitel 4.3.1.3 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 6.1, Gleichung (6.101a)], die auch als Robustheitsbewehrung bezeichnet wird.
Ermüdung
Die Ermüdungsnachweise erfolgen je nach Auswahl in den Berechnungseinstellungen auf Grundlage vorhandener oder aus vorausgegangenen Nachweisen resultierender Längs‑, Querkraft- und Torsionsbewehrung.
Ausnutzung
Der Nachweis ermittelt die vom Querschnitt aufnehmbaren Biegemomente und Querkräfte sowie die Ausnutzung der vorgegebenen, d.h. der im Querschnitt vorhandenen Biege‑, Robustheits‑, Mindestriss‑, Querkraft- und Torsionsbewehrung.
Stahlzugspannung
Bei Bauteilen mit interner Vorspannung werden neben den Betonstahlspannungen auch die Spannstahlspannungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. Grundlage des Nachweises ist je nach Auswahl in den Berechnungseinstellungen die vorhandene oder die erforderliche Längsbewehrung.
Rissbreite
Der Nachweis der Rissbreite erfolgt durch Berechnung nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.2.4 [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.4]. Dabei wird gemäß Auswahl in den Berechnungseinstellungen entweder die vorhandene Bewehrung oder die endgültige Längsbewehrung als Maximum aus Biegebewehrung, Robustheitsbewehrung und Mindest-Rissbewehrung nach Kapitel 4.4.2.2 [Kapitel 7.3.2] angesetzt. Sofern gewählt wird letztere bei Bedarf erhöht, um die Rissbreite einzuhalten.