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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Eingaben > Querschnittseingaben

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Querschnittsdialog - Spannungen für die Nachweise nach Nachrechnungsrichtlinie

 

zul sigma.c

Die Betondruckspannung σc ist in den Bau- und Endzuständen nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.2 (103)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.2 (102)], auf 0,60·fck unter der nicht­häufigen [charakteristischen] Einwirkungs­kom­bi­na­tion zu begrenzen. Diese Grenze darf um 10% erhöht werden, wenn die Beton­druck­zone z.B. durch Quer­bewehrung umschnürt ist. Falls die Gebrauchs­taug­lich­keit durch Kriechen wesentlich beeinflusst wird, soll nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.2 (104)*P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.2 (3)] zusätzlich die Grenze 0,45·fck unter der quasi-ständigen Kombination eingehalten werden.

 

zul sigma.c(t)

Zulässige Betonspannung σc(t) zum Zeitpunkt t der Einleitung der Vorspannung gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.2 (102)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.2.2 (5), Gl. (5.42)]. Übersteigt die Druck­spannung den Wert 0,45·fc(t), so soll die Nicht­linearität des Kriechens berücksichtigt werden. Der Zeitpunkt der Eintragung der Vor­spannung wird im Programm bei der Bemes­sungs­situation „G1+P“ angenommen.

 

fc(t)

Betondruckfestigkeit zum Zeitpunkt t der Eintragung der Vorspannung gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.2 (102)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.2.2 (5)].

 

Betonstahlspannungen

Die Zugspannungen in der Bewehrung dürfen nach DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.3 (105), unter der nicht-häufigen Einwirkungs­kombi­nation den Wert 0,8·fyk nicht übersteigen.

DIN EN 1992‑2:

Die Zugspannungen in der Bewehrung dürfen nach Kapitel 7.2 (5) unter der charakteristischen Einwirkungskombination den Wert 0,8·fyk nicht übersteigen. Bei Spannungen aus indirekter Einwirkung darf die Grenze zu 1,0·fyk angenommen werden.

 

Dekompression, Bezug für Nachweisseite

DIN EN 1992‑2:

Schwerpunkt: Wenn der dem Spann­glied nächstgelegene Rand­punkt ober­halb des Schwer­punkts liegt, wird die Spannung auf der Ober­seite, ande­ren­falls auf der Unter­seite des Quer­schnitts nach­ge­wiesen.

Halbe Höhe: Wenn das Spannglied oberhalb der halben Querschnittshöhe liegt, wird die Spannung auf der Ober­seite, ande­ren­falls auf der Unter­seite des Quer­schnitts nach­ge­wiesen.

 

Dekompression, Nachweisspannung

Maßgebliche Spannung für den Dekompressions­nachweis bei Flächen­elementen (σ1, σx, σy).

 

Hauptzugspannungen nur im Bereich von Längsdruck

Mit dieser Option lassen sich die Anwendungsvorschriften des DIN FB 102, Kapitel 4.4.0.3 (6)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 7.3.1 (NA.112)], nutzen. Diese lassen bei vorgespannten Bauteilen zu, den Nachweis auf den Bereich von Längs­druck­spannungen zu begrenzen, sofern keine zug­be­an­spruchten Gurte anschließen (vgl. auch DIN 4227‑1, Kapitel 12.2 (1)). Die Prüfung der An­wen­dungs­voraus­set­zun­gen obliegt dem Anwender.

 

Vollquerschnitt Av

Fläche des Vollquerschnitts zur Berechnung der Normal­spannung aus Längs­kraft gemäß DIN FB 102, Kapitel 4.4.1.1 (109) [DIN EN 1992‑2: vgl. Rossner/Graubner 2012, S. 228], wenn die Querschnittsabmessungen auf die mitwirkende Plattenbreite reduziert wurden. Falls alternativ der Querschnitt als Vollpolygon mit Angabe der mitwirkende Breite definiert wurde, ist die Eingabe von Av gesperrt (s. auch Kapitel Strukturbeschreibung/Polygonquerschnitt).

 

Hinweis

In Nachweisstufe 2 können nach Kapitel 12.5.3 (2) der Richtline verminderte Anforderungen an den Nachweis der Dekompression gestellt werden.