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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Eingaben > Querschnittseingaben

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Querschnittsdialog - Streufaktoren für die Nachweise nach Nachrechnungsrichtlinie

 

Die Beiwerte zur Berücksichtigung der Streuung der Vorspannkraft sind in Ab­hängig­keit von der Art der Vorspannung fest­ge­legt. Im Dialog werden die Werte nach DIN FB 102, Kapitel 2.5.4.2 (3)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.9 (1)P] für nach­träg­lichen Verbund vor­ge­schlagen. In den Einwirkungskombinationen werden Situationen als Bau- oder Endzustand deklariert. Die definierten Streu­faktoren werden für die Wirkungen aus interner Vorspannung bei folgenden Nach­weisen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit berück­sichtigt:

•Nachweis der Dekompression
•Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite
•Nachweis der Rissbreite
•Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen
•DIN EN 1992‑2: Nachweis der Betondruckspannungen

Für die Wirkungen aus externer Vorspannung werden die Streufaktoren mit rsup = rinf = 1 angenommen.

In Nachweisstufe 2 werden für Dekompression und Spannungsnachweise die reduzierten Streufaktoren nach Kapitel 12.5.3 (1) der Richtlinie vorgeschlagen.