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Die Beiwerte zur Berücksichtigung der Streuung der Vorspannkraft sind in Abhängigkeit von der Art der Vorspannung festgelegt. Im Dialog werden die Werte nach DIN FB 102, Kapitel 2.5.4.2 (3)P [DIN EN 1992‑2, Kapitel 5.10.9 (1)P] für nachträglichen Verbund vorgeschlagen. In den Einwirkungskombinationen werden Situationen als Bau- oder Endzustand deklariert. Die definierten Streufaktoren werden für die Wirkungen aus interner Vorspannung bei folgenden Nachweisen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt:
| • | Nachweis der Dekompression |
| • | Mindestbewehrung zu Begrenzung der Rissbreite |
| • | Nachweis der Rissbreite |
| • | Nachweis der schiefen Hauptzugspannungen |
| • | DIN EN 1992‑2: Nachweis der Betondruckspannungen |
Für die Wirkungen aus externer Vorspannung werden die Streufaktoren mit rsup = rinf = 1 angenommen.
In Nachweisstufe 2 werden für Dekompression und Spannungsnachweise die reduzierten Streufaktoren nach Kapitel 12.5.3 (1) der Richtlinie vorgeschlagen.