|
<< Hier Klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>
|
|
Die Vorgaben gelten für die Berechnung der risseverteilenden Mindestbewehrung und den Nachweis der Rissbreite durch Begrenzung des Stabdurchmessers.

wk
Rechenwert der Rissbreite nach ÖNORM B 4700, Tabellen 8a und 8b bzw. 9 und 10 [mm]. Bei Abweichung von den Standardwerten 0,15 mm bzw. 0,30 mm wird zwischen den Tabellen interpoliert.
max. ds
Größter vorhandener Stabdurchmesser der Betonstahlbewehrung nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.2.3 (3) [mm].
Einwirkungskombinationen gemäß B 4753
Für Eisenbahnbrücken sind die Einwirkungskombination gemäß ÖNORM B 4753, Tabelle 1, maßgebend. In Anforderungsklasse C schreibt diese die seltene EK vor, während B 4750 die häufige EK vorsieht.
Einwirkung zur Festlegung der Betonzugzone
Die Festlegung der Zugbereiche, in denen risseverteilende Mindestbewehrung nach ÖNORM B 4700, Kapitel 4.2.2, einzulegen ist, kann entweder durch Wahl einer Einwirkungskombination (EK) oder einer Zwangseinwirkung (Biegung, zentrischer Zug) erfolgen.
Verbundbeiwert kp
Der Verbundbeiwert kp nach ÖNORM B 4750, Kapitel 11.5 (6), legt fest, in welchem Maße Spannstahl gemäß Kapitel 11.5 (5) auf die Mindestrissbewehrung angerechnet werden kann. Bei Flächenelementen ist die Eingabe gesperrt, da hier Spannstahl generell nicht angerechnet wird.
Abminderungsfaktor
Mit diesem Faktor können die Minderungen des Bewehrungsgrads ρt nach ÖNORM B 4700 Kapitel 4.2.2, Absätze (5) bis (7), zusammengefasst werden.