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Die Dialogseite ÖNORM B 4700 ist über die Funktion Einstellungen im Berechnungsmenü erreichbar.

Nachweisauswahl
Bei der Nachweisauswahl sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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bzw. |
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Der Nachweis wird gemäß Einstellung im Querschnittsdialog geführt (siehe Querschnittseingaben). |
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bzw. |
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Der Nachweis wird für alle Querschnitte des Tragwerks geführt. |
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bzw. |
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Der Nachweis wird für keinen Querschnitt des Tragwerks geführt. |
Zugehörige Querschnittseinstellungen werden dabei folgendermaßen zusammengefasst:
| Bewehrung | Biegung und Längskraft Querkraft Torsion Robustheit |
| Rissbreiten | Mindest-Rissbewehrung Rissbreite |
Mit der Funktion Bemessungsvorgaben im Ordner ÖNORM B 4700 Bemessung der Datenbasis kann eine Nachweisübersicht angezeigt werden.
Ermittlung der Nachweisschnittgrößen
| • | Min/Max-Kombination Für jede Komponente der Schnittgrößen werden unter Beachtung der Kombinationsvorschrift die minimalen und maximalen Werte ermittelt. Diese bilden mit den jeweils zugehörigen Werten die Nachweisschnittgrößen. |
| • | Vollständige Kombination Zur Bestimmung der Nachweisschnittgrößen werden alle sich aus der Kombinationsvorschrift ergebenden Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Einwirkungen berücksichtigt. Der Berechnungsaufwand steigt exponentiell mit der Anzahl inklusiver Lastfälle. |
Die Besonderheiten der beiden Verfahren werden im Kapitel Nachweisschnittgrößen näher erläutert.
Einwirkungen...
Startet den Dialog zur Beschreibung der Einwirkungen.
Sicherheitsbeiwerte...
Startet den Dialog zur Änderung der Teilsicherheitsbeiwerte.
| • | Nicht erstellen: Vom Nachweisprogramm wird kein Protokoll erzeugt. |
| • | Standard: Protokoll mit tabellarischer Ausgabe der Ergebnisse. |
| • | Ausführlich: Zusätzliche Ausgabe der maßgebenden Kombinationsschnittgrößen an den Nachweisorten. |
| • | Standard > zulässig: Beschränkung des Standardprotokolls auf Nachweisorte mit Überschreitungen zulässiger Grenzwerte. |
| • | Ausführlich > zulässig: Beschränkung des ausführlichen Protokolls auf Nachweisorte mit Überschreitungen zulässiger Grenzwerte. |