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Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise > Eingaben

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Die Dialogseite Nachrechnungsrichtlinie ist über die Funktion Einstellungen im Berechnungsmenü erreichbar.

Dialog mit den Berechnungseinstellungen für Nachweise nach Nachrechnungsrichtlinie

 

Basisnorm

Maßgebende Norm für die Nachweisführung gemäß Kapitel 4.2 (2) der Richtlinie.

 

Nachweisstufe

Maßgebende Stufe für die Nachweisführung gemäß Kapitel 4.2 (2) der Richtlinie. In Nachweisstufe 4 steht der Schubnachweis gemäß der Kanadischen Norm CSA‑A23.3‑14 im Querschnittsdialog zur Auswahl.

 

Grundlage für Nachweise

Die Nachweise können alternativ auf Grundlage der vorhandenen oder der erforderlichen Längs‑, Querkraft- und Torsions­bewehrung geführt werden. Die Vorgabe ist für folgende Nachweise relevant:

Berechnung der Rissbreiten
Nachweis der Betondruckspannungen
Spannungsnachweis für Betonstahl- und Spannstahl
Ermüdungsnachweis für Längsbewehrung und Spannstahl
Ermüdungsnachweis für Schub- und Torsionsbewehrung
Ermüdungsnachweis für Beton unter Längsdruck
Ermüdungsnachweis für Betondruckstreben

 

Nachweisauswahl

Bei der Nachweisauswahl sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Optionsfeld im unbestimmten Zustand (Windows 10) 

bzw. 

Optionsfeld im unbestimmten Zustand (Windows 11) 

Der Nachweis wird gemäß Einstellung im Querschnittsdialog geführt (siehe Quer­schnitts­ein­gaben).

Optionsfeld gewählt (Windows 10) 

bzw. 

Optionsfeld gewählt (Windows 11) 

Der Nachweis wird für alle Querschnitte des Tragwerks geführt.

Optionsfeld nicht gewählt (Windows 10) 

bzw. 

Optionsfeld nicht gewählt (Windows 11) 

Der Nachweis wird für keinen Querschnitt des Tragwerks geführt.

Zugehörige Querschnittseinstellungen werden dabei folgendermaßen zusammengefasst:

BewehrungBiegung und Längskraft
Querkraft
Torsion
Robustheit
RissbreitenMindest-Rissbewehrung
Berechnung der Rissbreite

Mit der Funktion Bemessungsvorgaben im Ordner Nachrechnungsrichtlinie Brückennachweise der Datenbasis kann eine Nachweis­über­sicht angezeigt werden.

 

Spannbetonüberbau

Auswahl zur Festlegung der Nachweisbedingungen gemäß DIN EN 1992‑2, Tabelle 7.101DE.

 

Ermittlung der Nachweisschnittgrößen

Min/Max‑Kombination
Für jede Komponente der Schnittgrößen werden unter Beachtung der Kombinationsvorschrift die minimalen und maximalen Werte ermittelt. Diese bilden mit den jeweils zugehörigen Werten die Nachweisschnittgrößen.
Vollständige Kombination
Zur Bestimmung der Nachweisschnittgrößen werden alle sich aus der Kombinationsvorschrift ergebenden Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Einwirkungen berücksichtigt. Der Berechnungsaufwand steigt exponentiell mit der Anzahl inklusiver Lastfälle.

Die Besonderheiten der beiden Verfahren werden im Kapitel Nachweisschnittgrößen näher erläutert.

 

Einwirkungen...

Startet den Dialog zur Beschreibung der Einwirkungen.

 

Sicherheitsbeiwerte...

Startet den Dialog zur Änderung der Teilsicherheitsbeiwerte.

 

Protokoll

Nicht erstellen: Vom Nachweisprogramm wird kein Protokoll erzeugt.
Standard: Protokoll mit tabellarischer Ausgabe der Ergebnisse.
Ausführlich: Zusätzliche Ausgabe der maßgeblichen Kombinationsschnittgrößen an den Nachweisorten.
Standard > zulässig: Beschränkung des Standardprotokolls auf Nachweisorte mit Über­schrei­tun­gen zulässiger Grenzwerte.
Ausführlich > zulässig: Beschränkung des ausführlichen Protokolls auf Nachweisorte mit Überschreitungen zulässiger Grenzwerte.

 

Hinweis

Abhängig von der gewählten Basisnorm und der Nachweisstufe werden nach Bestätigung durch den Anwender für die Sicherheits- und Kombi­nations­beiwerte sowie für die Nachweisvorgaben Standardwerte eingestellt, deren Unterschiede sich aus nach­folgender Tabelle ergeben. Für beide Normen und Nachweisstufen identische Werte sind nicht aufgeführt.

 

Nachweisstufe 1

Nachweisstufe 2

Nachweisstufe 2 (4)

 

DIN FB 
102

DIN EN 
1992‑2

DIN FB 
102

DIN EN 
1992‑2

DIN FB 
102

DIN EN 
1992‑2

Betonstahl γs, ständige K.

- außergewöhnliche Komb.

- Ermüdung

1,15

1,0

1,15

1,05 1)

1,0

1,05 1)

1,05 1)

1,0

1,05 1)

Spannstahl γs, ständige K.

- außergewöhnliche Komb.

- Ermüdung (Zul. EC2)

- Ermüdung (Zul. DIN 4227)

1,15

1,0

1,15

1,25

1,1 1)

1,0

1,1 1)

1,1 1)

1,1 1)

1,0

1,1 1)

1,1 1)

Ständige Einwirkung γG

1,35

1,2 2)

1,2 2)

Lastmodell LM1 / LMM γQ 

1,5

1,35

1,5

1,35

1,5

1,35

Temperatureinwirkung ψ0

0,8 3)

0,8

0,8

Windeinwirkung ψ0

0,6

0,5

0,6

0,5

0,6

0,5

Druckstrebenneigung cot θ

4/7  cot θ  7/4

Gl. (4.122)

 cot θ  7/4

Gl.(6.107aDE)

 cot θ  2,5 4)

NRR Gl.(12.12, 12.22) 5)

CSA A23.3‑14, Gl.(11.11)

Hebelarm z

k * Nutzhöhe

NRR Gl. (12.16)

CSA A23.3‑14, S. 32

Querkraftnachweis über σ1

gesperrt

zugelassen

zugelassen

Qu.nachweis nach Hegger 7)

gesperrt

zugelassen

zugelassen

Anrechnung von Ap auf Asl,T

gesperrt

zugelassen

zugelassen

Rissbreite wk

Tab. 
4.118

Tab. 
7.101DE

Tab. 
4.118 6)

Tab. 
7.101DE 6)

Tab. 
4.118 6)

Tab. 
7.101DE 6)

Streufaktoren Bauzustand

1,10 / 0,95

1,10 / 0,90

1,00 / 0,95

1,00 / 0,95

Streufaktoren Endzustand

1,10 / 0,90

Rissnachweis wie Stufe 1

Rissnachweis wie Stufe 1

1)Nach Kap. 12.3.3 (1), (3) der Richtlinie soll für den statisch wirksamen Hebelarm ein Differenzmaß Δds = ±2 cm und Δdp = ±1 cm angesetzt werden. Eine automatische Berücksichtigung ist programmseitig nicht möglich.
2)Nach Kapitel 12.3.2 (1) darf der Teilsicherheitsbeiwert zu γG = 1,2 angenommen werden, wenn die Eigenlast durch Messungen genauer bekannt ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Dialog zu bestätigen.
3)DIN EN 1992‑2: vgl. ARS 22/2012, Anlage 2, Buchstabe B), Absatz (2)
4)cot θ  3 nach Gl. (12.15) bei eingeschränkter Nutzungsdauer von 20 Jahren zulässig (Nachweisklasse C)
5)Bei Spannbetonbauteilen darf im Ermüdungsnachweis nach Stufe 2 der Druckstrebenwinkel gemäß Gl. (12.22) an­ge­nom­men werden, wenn der vorhandene Quer­kraft­beweh­rungs­grad ρw,prov zwischen dem Mindest­quer­kraft­beweh­rungs­grad ρw,min und dem oberen Grenzwert ρw,lim = 0,35% liegt. Diese Voraussetzung wird programmseitig geprüft.
6)wk = 0,3 mm für Stahlbeton mit eingeschränkter Nutzungsdauer von 20 Jahren zulässig (Nachweisklasse C)
7)Querkraftnachweis mit Betontraganteil nach Hegger (2024)